1.Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4
BauGB, den Flächennutzungsplan in einem 52. Änderungsverfahren für den
Teilbereich "Pilgerpfad-Süd" zu ändern. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung von Wohnbau-, Gemeinbedarfs-, Ausgleichs- sowie
von Sportflächen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
13.05.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.