Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 2 BauGB Abs. 1 BauGB wird ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 163 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 163 bekommt die Bezeichnung „Am Schützenplatz“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel der Planung ist es, die Flächen als Sondergebiet sowie öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen. 3. Im Rahmen des Planverfahrens ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme bei einer Gegenstimme (Ratsherr Löb) und 1 Enthaltung (Ratsfrau Schellmann).
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