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Auszug - Bei der Ratsmühle 12 Erweiterung eines Wohnhauses zur geschlossenen Bebauung und Umnutzung einer Wohneinheit zur Verkaufseinheit Bauantrag   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.05.2015    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6135/15 Bei der Ratsmühle 12
Erweiterung eines Wohnhauses zur geschlossenen Bebauung und Umnutzung einer Wohneinheit zur Verkaufseinheit
Bauantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Baumann, Jana
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  Bereich 61 - Stadtplanung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin Böhme zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die Lage und das Umfeld des Grundstückes „Bei der Ratsmühle 13“ auf. Anhand des in der Sitzungsvorlage dargelegten Sachverhaltes geht sie detailliert auf das geplante Vorhaben, für das bereits im Vorfeld eine Bauvoranfrage positiv beschieden wurde, näher ein.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes, in dem nur die Art der Nutzung nicht jedoch Maß und Bauweise festgelegt ist. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Im Umfeld angrenzend stehen Häuser, die als Baudenkmale ausgewiesen sind.

Nach Abriss der vorhandenen Bausubstanz ist in dem entstehenden Neubau eine Nutzung dergestalt vorgesehen, dass im Erdgeschoss ein Ladenlokal und im I. wie auch im II. OG Wohnungen vorgesehen sind. Als wichtig wird insbesondere erachtet, dass sich die Dachform und die Übergänge an die benachbarten Gebäude anzupassen haben.

 

Das beauftragte Architektenbüro hat bereits einen Vorschlag für die zur Straße ausgerichtete Fassade vorgelegt. Abzustimmen sein wird noch, ob die Fassade als rot verklinkerte Ziegelfassade oder als Putzbau ausgebildet werden soll. Beide Ausgestaltungsformen haben jeweils Vor- und auch Nachteile.

Seitens der Bauverwaltung wird das Bauvorhaben als gelungene Lückenschließung angesehen.

 

Herr Burgdorff ALA geht davon aus, dass es sich schwierig gestalten wird, die Anschlüsse zu den Nebenhäusern herzustellen. Eingriffe in das historische Dach des Nahbargebäudes dürfen seiner Ansicht nach nur sehr sensibel angegangen werden. Von Interesse wäre auch im Vorfeld zu wissen, ob man eine Einigung mit dem Hauseigentümer Nr. 13 getroffen habe, dessen Fenster zum neuen Baukörper hin dann geschlossen werden.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erklärt, dass hinsichtlich der angesprochenen Thematik als auch wegen der Zuwegung mehrere Gespräche geführt wurden. Zwischenzeitlich konnte eine Einigung erzielt werden.

 

Herr Burgdorff ALA spricht sich für eine Putzfassade aus, dessen Farbgestaltung nicht weiß, sondern den umgebenden Gebäuden in der Farbgestaltung angepasst werden sollte. Die Fassade sollte auch eine gewisse Untergliederung, wie sie bereits auch in den Ansichten dargestellt wird, beinhalten.

Er geht davon aus, dass die derzeitige Situation im Umfeld mit Tankstelle und Garagenanlagen ohnehin nicht zu den wertvollen Ecken im Stadtbild zu zählen ist. Das diese Ecke einmal eine ganz andere Rolle spielte, lässt sich anhand alter Ansichten leicht erkennen.

 

Ratsherr Manzke merkt als Eigentümer an, dass von dem Gebäudekomplex, der eine Tankstelle und eine Garagenanlage beinhaltete, zwischenzeitlich die Tankstelle nicht mehr besteht und die zum Wendehammer der Straße ausgerichtete Fassade komplett umgestaltet wird. Das Ganze ist Bestandteil einer ganzheitlichen Planung. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde zwischenzeitlich erteilt. Im Zuge weiterer Maßnahmen wird auch der Vorplatz völlig anders gestaltet, so dass davon ausgegangen werden kann, dass nach Abschluss aller Maßnahmen sich das Umfeld völlig anders darstellen wird.

 

Beigeordneter Dörbaum regt an, dass nach Abschluss der Maßnahmen die Platzneugestaltung im Anschluss einmal vorgestellt wird.

 

Ratsherr Petroll geht davon aus, dass eine Verblendung der Fassade gut passen würde, zumal das links daneben stehende Gebäude zumindest im oberen Bereich auch verputzt sei.

 

Herr Plesse Bauhütte bittet darum, dass die Zugangssituation in das Gebäude einmal aufgezeigt wird. Nach seinem Empfinden ist eine Ziegelverblendung hier geeigneter als das Verputzen der Fassade. Beim Verputzen wäre ohnehin davon auszugehen, dass einrmeputzverbundsystem aufgebracht werden würde. Er möchte wissen, ob für die Fassadengestaltung hier die Gestaltungssatzung greifen könnte.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass sich in diesem Fall die Fassadengestaltung nicht über die Gestaltungssatzung wird regeln lassen.

Auch sie geht davon aus, dass eine Wärmemm-Putzfassade sich nicht so wie eine Ziegelfassade gliedern lässt. Bei einer Ziegelfassade müsste man den zu verwendenden Rotton sehr genau bemustern. Ein gelber Klinker scheidet für sie aus. Ein weißer Putzbaukörper würde eine gewisse Eleganz ausstrahlen. Ein solcher Putzbau müsste für sich in der Fassade auch ungegliedert bleiben, weil er seine Wirkung durch die Fenster erzielt. Durch die besondere innerstädtische Lage stellt sich bloß die Frage, wie lange sich das Gebäude, bedingt durch die zu erwartenden Verschmutzungen aus der Umwelt, gut ansehen lässt.

Sie selbst hält eine Ziegelverblendung nach reiflicher Überlegung für die bessere Entscheidung. Aufgrund der unterschiedlichen Argumente kann eine konkrete Festlegung jedoch nicht erfolgen.

 

Ratsfrau Puschmannlt die vorgesehene Lückenschließung für gut und gelungen. Sie spricht sich für eine Putzfassade aus. Das Gebäude sollte auch als neues Gebäude erkennbar sein. Man sollte davon Abstand nehmen, dort etwas Historisierendes bauen zu wollen.

 

Ratsherr Manzke geht davon aus, dass eine Putzfassade als Kontrapunkt zum Vorhandenen dort gut hinpassen würde.

 

Beigeordneter Dörbaum präferiert ebenfalls eine Putzfassade. Auch er spricht sich gegen eine historisierende Fassadengestaltung aus.

 

Stadtbaurätin Gundermann wird das Für und Wider über die mögliche Fassadengestaltung noch einmal abwägen und sich bemühen, mit dem Eigentümer eine gute Lösung zu finden.

Der Ausschuss wird danach in einer der nächsten Sitzungen über das Ergebnis informiert.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Ausschussmitglieder nehmen das vorgestellte Bauvorhaben und die dargelegte weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_BV Bei der Ratsmühle 12 (1736 KB)