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Sachverhalt: Die denkmalgeschützte Bebauung der Gebäudereihe „Bei der Ratsmühle 9 bis 12“ soll im Eckbereich geschlossen werden. Geplant ist eine straßenbegleitende, zweigeschossige Bebauung mit Satteldach. Das Erdgeschoss soll für ein Ladengeschäft genutzt werden. Im Obergeschoss und im ausgebauten Dachgeschoss entstehen Wohnungen.
Den für die Baumaßnahme notwendigen Rückbau des hinteren, nicht denkmalgeschützten Wohnflügels des Gebäudes Nr. 12 zeigte der Eigentümer bereits an.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit über die Erweiterung des Bestandes zu einer geschlossenen Bebauung ist im Rahmen einer Bauvoranfrage positiv beschieden worden. Der Bauvorbescheid enthält denkmalrechtliche Nebenbestimmungen, wonach die Anschlüsse des Neubaus behutsam und Substanz schonend auszuführen sind. Auf die Örtliche Bauvorschrift wird ausdrücklich hingewiesen.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens stimmte der Planer mit der Unteren Denkmalbehörde die grundsätzliche Ausführung ab. Ein besonderes Augenmerk galt dabei dem Erhalt des historischen Daches. Der Bauherr möchte die Fassade mit einem roten Verblendmauerwerk gestalten. Allerdings fügt sich aus denkmalrechtlicher Sicht eine Putzfassade mit einem auf die Nachbargebäude abgestimmten Farbton besser ein. Die Fenster und Türen werden aus Holz gefertigt. Das Dach wird mit einem naturroten Tonziegel eingedeckt.
Durch die Erweiterung des Anbaus ergibt sich ein Mehrbedarf von einem Stellplatz, der auf Wunsch des Bauherrn abgelöst werden soll. Es ist beabsichtigt der Ablösung zu zustimmen.
Das Bauvorhaben wird in der Sitzung anhand einer Präsentation vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.
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