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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.05.2015    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Begehbarkeit gepflasterter Straßen im Innenstadtbereich

Unfallgefahr

 

Frage:

Siehe Anlage

 

Stadtbaurätin Gundermann verliest die an den Ausschuss insgesamt gerichtete Fragestellung bezüglich Kopfsteinpflaster in der Innenstadt und damit vermeintlich einhergehender erhöhter Unfallgefahr, insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen (Anlage I).

 

Hingewiesen wird darauf, dass wir in einer mittelalterlichen Stadt leben. Demzufolge haben wir auch eine ganz große Mischung in den Straßen- und Bodenbelägen. Sowohl mit Bitumendecken als auch mit Kopfstein- bzw. Betonverbundpflaster ausgebaute Straßen im inneren Stadtgebiet prägen das Stadtbild.

Natürlich ist der Stadt bewusst, dass Kopfsteinpflaster ein erhöhtes Unfallrisiko für körperlich eingeschränkte Menschen darstellt. Seitens der Verwaltung war man bisher immer bemüht, auf entsprechenden Hinweis des Behindertenbeirates nach Durchführung von Ortsbesichtigungsterminen Lösungen aufzuzeigen und erforderlichenfalls auch umzusetzen. Mit dem Behindertenbeirat ist man insofern im Gespräch und wird die dargelegte Verfahrensweise auch weiterhin so praktizieren.

 

Einige seitens des Behindertenbeirates angesprochenen Verbesserungsvorschläge sind der Verwaltung bekannt. Das schließt nicht aus, dass beim Antragsteller die eine oder andere wünschenswerte Verbesserung noch nicht im Focus der Verwaltung sei.

 

Vorgeschlagen wird, dass die für die Straßenunterhaltung zuständige Fachbereichsleiterin, Frau Hesebeck, sich telefonisch mit dem Antragsteller in Verbindung setzt, sich die seitens des Antragstellers als wünschenswerte erachteten Bereiche ansieht und über mögliche Lösungsansätze mit dem Antragsteller spricht.

 

Unfälle/Schadenersatzforderungen

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es eine statistische Erhebung über Unfälle, die durch Kopfsteinpflasterung hervorgerufen wurden, nicht gibt. Auch können Angaben über die Anzahl gestellter Schadenersatzforderungen ad hoc nicht beantwortet werden. Dies müsste erst beim zuständigen Sachbearbeiter hinterfragt werden.

Verdeutlicht wird, dass man sich oftmals auf eine Lösung bezüglich Verminderung der Unfallgefahr verständigen kann. Dies gelingt jedoch nicht immer.

Eine weitergehende Beantwortung der Antwort wird bei Bedarf schriftlich erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Beigeordneten Dörbaum erklärt sich der Antragsteller mit der Verfahrensweise, dass von ihm Verbesserungsvorschläge im gegebenen Fall direkt im Fachbereich 7 vorgetragen werden können, einverstanden.

 

Weitere Fragen von Einwohnern liegen nicht vor.