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Vorlage - VO/6111/15  

 
 
Betreff: Förderprogramm 'Energiesparmodell in Schulen und Kitas'
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Lucht, Maja
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Anhörung
17.04.2015 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Anhörung
11.05.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Bundesumweltministerium veröffentlicht jährlich eine Kommunalrichtlinie mit den Förderprogrammen für Kommunen im Rahmen ihrer Nationalen Klimaschutzinitiative. Die aktuellen Förderbausteine umfassen u.a. ein Programm zur Einführung und Fortsetzung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten. Die Förderquote, die die Hansestadt beantragen kann, beträgt 85 % über einen Zeitraum von 3 Jahren. Unterstützt werden Projekte zur Förderung eines bewussten Umgangs mit Strom und Wärme in Schulen und Kitas.   

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft der Hansestadt Lüneburg beantragt die Teilnahme an dem Förderprogramm für die Schulen und Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft.

 

An den Lüneburger Schulen wird bereits seit Jahren ein sogenanntes „Fifty-fifty-Projekt“ durchgeführt. Hierbei werden die Schulen durch Bonuszahlungen an nutzerbedingten Einsparungen der Energiekosten beteiligt. Die Vereinbarungen zu diesem Bonusmodell sind aus den Jahren 1996 und 2002 und dringend überarbeitungsbedürftig.

Da inzwischen an vielen Schulen energetische Baumaßnahmen durchgeführt wurden, sind die Einsparungen zum Teil nur noch im geringen Umfang auf das Nutzerverhalten zurückzuführen. Die schulischen Aktivitäten zur Förderung des Einsparverhaltens sind stark zurückgegangen. Es bedarf daher neuer Basisdaten zur Berechnung der Bonuszahlungen sowie einer neuen Anschubmotivation für die Schulen.

 

Durch das geförderte Energiesparmodell kann eine neue Vertragsgrundlage mit den Schulen geschaffen werden. Den Schulen wird über 3 Jahre hinweg ein pädagogisches Begleitprojekt geboten. Sie müssen sich zur aktiven Teilnahme an dem Projekt verpflichten und erhalten nach Abschluss des Projektes wieder die Möglichkeit der Teilnahme an einem Bonusprogramm. Denkbar wäre eine finanzielle Drittelung der Energieeinspareffekte (statt 50:50), so dass 1/3 an die Schule ausgezahlt wird, 1/3 zur Fortführung des pädagogischen Begleitprogramms der Schule zu Gute kommt und 1/3 der Kosteneinsparung bei der Stadt verbleibt. Durch diese Regelung wäre auch die Fortsetzung des Energiesparmodells über den Förderzeitraum hinaus gesichert.

 

An dem Energieeinsparmodell können neben den Schulen auch Kitas teilnehmen. Mit den Kitas gibt es bisher keine Einsparvereinbarungen, so dass diese erstmals die Möglichkeiten des pädagogischen Begleitprojektes erhalten.

 

Das Energiesparmodell sieht vor, dass über einen Zeitraum von 3 Jahren eine auf Klimaschutz und Energieeinsparung ausgerichtete Firma oder selbstständige Einrichtung mit fachkundigem Personal an den Schulen und Kitas folgende Leistungen durchführt und begleitet

        Bildung von Energieteams an den Schulen und Kitas (z.B. bestehend aus Schülern, Lehrkräften und dem Hausmeister bzw. der Hausmeisterin)

        Durchführung von Motivations- und Informationsaktionen zu Klimaschutz und Umgang mit Energie

        pädagogische Unterstützung, z.B. Vorstellen von  Unterrichtsmaterialien, Begleitung von Projekttagen oder Arbeitsgemeinschaften

        organisatorische Unterstützung der Schule bei Durchführung von energiespezifischen Projekten oder Wettbewerben

        Hausmeisterschulung und Weitergabe von praktischen Tipps im Umgang mit Energieeinsparung

        Energiecontrolling zur Überprüfung und Präsentation der Projektfortschritte in den Schulen/ Kitas

 

Der Dienstleistungsauftrag für das pädagogische Begleitprogramm wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung an eine Firma oder eine selbstständige Einrichtung mit entsprechendem Fachpersonal vergeben.

 

Die Kosten zur Durchführung des Energiesparprojektes bewegen sich bei voraussichtlich 155.000 EUR brutto für 3 Jahre (ca. 52.000 EUR pro Jahr). Die Fördersumme wäre in diesem Fall 131.750 EUR, der Eigenanteil betrüge für 3 Jahre 23.250 EUR, also jährlich 7.750 EUR für 18 Schulen und 11 Kitas, die Interesse an der Teilnahme signalisiert haben.

Der Eigenanteil (je Schule pro Jahr ca. € 305 und je Kita pro Jahr ca. € 205) würde aus dem Ergebnis-Haushalt des Fachbereichs Gebäudewirtschaft getragen werden.

 

 

Zeitlicher Ablauf:

April 2015                                                         Antragstellung

Mai – Oktober 2015                                          Aktivierung der Schulen und Kitas und Kündigung der                                                        bisherigen Bonusvereinbarungen mit den Schulen zum 

                                                         31.12.2015

 

Oktober 2015 – September 2016               1. Projektjahr zur Etablierung des Projektes              

Oktober 2016 – September 2017              2. Projektjahr zur Optimierung des Projektes

Oktober 2017 – September 2018              3. Projektjahr zur Übergabe des Projektes in die Ver-

                                                         antwortung der Schulen zur Fortsetzung der Prozesse

 

Oktober 2018                                                        voraussichtlich Abschluss neuer Vereinbarungen ausge-

                                                         richtet auf gelerntes Nutzerverhalten zur Energie-                                      

                                                         einsparung

Oktober 2018              ggf. Beginn eines Fortsetzungsprogramms finanziert aus 1/3 der Einsparungen

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:       200 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: je nach Ausschreibungsergebnis bis zu 155.000

     EUR für die Programmlaufzeit 2015 – 2018

c)  an Folgekosten: keine direkten Folgekosten – bei Neuabschluss der Bonusverein-     

     barungen jährlicher Aufwand für die Bonuszahlungen (z.B. 1/3 der nutzerbedingten Ener

     gieeinsparungen)                

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: Kostenstellen der diversen Schulen und Kitas             

              Produkt / Kostenträger:       sonstige Bewirtschaftungskosten/ Energie

              Haushaltsjahr:                             2015 - 2018

 

e)  mögliche Einnahmen: bei Programmaufnahme bis zu 85 % Förderung der Kosten, dies

                                        entspricht bei einer Auftragssumme von 155.000 EUR einer För

                                        derung von 131.750 EUR verteilt auf 3 Jahre;

                                        ggf. zusätzliche Förderung durch den Strukturentwicklungsfonds

                                        für die Teilnahme der weiterführenden Schulen. 


Anlage/n:

keine