Beigeordneter Dörbaum verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung: Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich an der Lüneburger Straße wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 159 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Alter Dorfkern Rettmer“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Absicherung einer verträglichen Nachverdichtung durch Wohngebäude auf den hinten liegenden Freiflächen der beiden aufgegebenen Hofstellen ohne Einschränkung der auch in Zukunft weiterzuentwickelnden landwirtschaftlichen Hofstelle im Norden.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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