Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen beschließt einstimmig: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2014, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 1.040.406,08 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 104.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 936.406,08 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zu stimmen.
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