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Auszug - Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2014 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2015    
Zeit: 16:08 - 17:26 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH
Ort: Hauptgebäude (Haus 48, "Klinikum")
VO/6276/15 Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2014
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brockmüller, Katrin
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Schmidt interessiert, ob seitens der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) bisher Maßnahmen zur Integration von Asylbewerbern erfolgt sind.

 

Herr Sauer, Geschäftsführer der PKL, antwortet, dass Asylbewerber bisher als Praktikanten angestellt und Ausbildungsplätze beispielsweise als Maler und Lackierer an Asylbewerber vergeben wurden. Darüber hinaus betreibt die PKL das Haus Westerholz in Ebstorf, eine Pflegeeinrichtung für psychisch Kranke. Das Haus sei sanierungsbedürftig und aufgrund der Entfernung kein optimaler Standort. Es wird beabsichtigt, ein neues Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei zu errichten und zunächst als Flüchtlingsunterkunft anzubieten, wobei es später r die Bewohner des Hauses Westerholz genutzt werden soll.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik
neburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2014, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 1.040.406,08 in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 104.000,00 in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 936.406,08 in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates r das Geschäftsjahr 2014 zu stimmen.