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Ratsfrau Schellmann beantragt die Änderung des TOP 9 des Protokolls vom 15.07.2015. Das Protokoll wird wie folgt geändert:
TOP 9: „Ratsfrau Schellmann gibt zu bedenken, dass die zusätzliche Steuerbelastung negative Auswirkungen auf den Tourismus haben kann, indem potenzielle Gäste auf Übernachtungsmöglichkeiten im Landkreis ausweichen. Die Beherbergungsunternehmen haben nicht nur eine touristische Bedeutung sondern ziehen als Standortfaktor Kaufkraft in die Stadt auch zum Nutzen der Hansestadt Lüneburg. Jedoch bedeutet die Beherbergungssteuer für alle Beteiligten zusätzlichen bürokratischen Aufwand, insbesondere für die Beherbergungsunternehmen. Da nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes die Hansestadt Lüneburg diesen Aufwand kontrollieren muss, bestehen Zweifel daran, dass bei einer Vollkostenbetrachtung die erwarteten Einnahmen durch den zusätzlichen bürokratischen Aufwand aufgezehrt werden. Aus diesen Gründen befürwortet Sie die Neufassung der Beherbergungssteuer nicht.
Die Protokolle vom 15.07.2015 und 17.06.2015 werden einstimmig genehmigt.
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