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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 25.11.2004 die Beteiligung an der Wachstumsinitiative Süderelbe AG (SAG) beschlossen. Gegenstand der SAG, an welcher die Hansestadt Lüneburg rd. 3,71 % der Anteile hält, ist die Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in der „Region Süderelbe“ z. B. durch die Bildung von regionalen Netzwerken, die Kooperation zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sowie durch gemeinsame Projekte zur Förderung des unternehmerischen Wachstums und zur Stärkung der Standortattraktivität.
Laut Neufassung der Rahmenvereinbarung der SAG im Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg am 27.11.2013 (VO/5425/13) ist die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, ab dem 01.01.2015 einen jährlichen Förderbeitrag von 31.824,00 € (2014: 39.780 €) an die SAG zu zahlen. Die Rahmenvereinbarung kann mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2017 wäre bis spätestens zum 31.12.2015 möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, keinen Gebrauch von dem vertraglich vereinbarten Kündigungsrecht zu machen und die Zusammenarbeit mit der SAG fortzuschreiben. Zum 31.12.2016 mit Wirkung zum 31.12.2018 bestünde dann erneut die Möglichkeit zur Kündigung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: ab 2016 jährlich 31.824,00 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 57100102 Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Lüneburg wird von ihrem Kündigungsrecht bis zum 31.12.2015 mit Wirkung zum 31.12.2017 kein Gebrauch machen.
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