Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum
Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten
Jahresabschlusses 2014, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses
i.H.v. 450.700,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 4.042.733,29 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden
angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2014 zu stimmen.