Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6308/15  

 
 
Betreff: Einführung des Programmes "Produktion+" zur KMU-Förderung in der EU-Förderperiode 2014-2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
16.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüneburg hat gemeinsam mit den Kommunen und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) in der vergangenen EU-Förderperiode (2007 – 2013) sehr erfolgreich das KMU-Programm zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen umgesetzt. Neben den kommunal aufgebrachten Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 25 % wurden für die Finanzierung der Zuschüsse an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im wesentlichen Mittel aus dem Regionalen Teilbudget (RTB) verwendet, die von der EU zur Verfügung gestellt wurden.

 

Ein solches, regionales Teilbudget wird es in der laufenden Förderperiode nach der Entscheidung des Landes Niedersachsen nicht geben. Deswegen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, das KMU-Programm in der gewohnten Form fortzusetzen. Die Planungen, einen revolvierenden „regionalen Mikrobeteiligungsfonds“ als mögliches Nachfolgeprojekt, wurden von der NBank Ende Mai 2014 eingestellt, weil aus Sicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gegenüber der EU kein ausreichender Bedarf nachgewiesen werden könne.

 

Im Rahmen von „ikn 2020“ – einer vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium mitfinanzierten Initiative für die Informations- und Kommunikationswirtschaft in Niedersachsen – wurde daraufhin das Programm „Produktion+“ entwickelt. Die beigefügte Projektskizze (Anlage) gibt erste Informationen zur vorgesehenen Umsetzung:

 

Dieses Programmes geht von einer zentralen Rolle des verarbeitenden Gewerbes für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Region aus. Die stärkere Verbindung von Produktions-, Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) ermöglicht u. a. Effizienzsteigerungen und Qualitätsgewinne. Zugleich müssen technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, um unternehmensinterne Daten zu sichern. Hierzu müssen die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes einen Zugang zu Know-how außerhalb ihrer Kernkompetenzen haben. Damit die Integration von neuen Technologien (IT, Sensorik etc.) in vorhandene Fertigungsprozesse und Wertschöpfungsketten gelingt, muss der innovative Mittelstand häufig durch externe, technische Dienstleistungen unterstützt werden. Hieraus resultiert der Förderansatz. Er soll regionale Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bei Vorleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung bzw. Einführung von IT- und produktionstechnischen Anwendungen einmalig mit bis zu 5.000 EUR (netto) unterstützen, sobald diese von qualifizierten, externen Dienstleistern erbracht werden.

 

Das Programm „Produktion+“ soll Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes den Einstieg in neue Technologien erleichtern, die Wettbewerbsposition kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig verbessern und damit positive Arbeitsplatzeffekte (Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe) auslösen. Durch die Förderung von externen Dienstleistungen sollen die besonderen Chancen einer Integration von IT- und Fertigungstechnik genutzt und vorhandene Risiken (Datensicherheit/-souveränität) reduziert werden.

 

„Produktion+“ greift regionalspezifisches Know-how auf und setzt es für den Aufbau einzelbetrieblicher Innovationskompetenz ein. Zur Sicherstellung der Dienstleistungsqualität und zur Identifizierung von Folgemaßnahmen werden die Einzelprojekte durch örtliche Wirtschaftsfördereinrichtungen und/oder Träger der ikn2020 begleitet.

 

Für die Region (Landkreis) Lüneburg wird über die gesamte Programmlaufzeit von Gesamtausgaben in Höhe von ca. 335.000 EUR ausgegangen. Der Anteil der kommunalen Kofinanzierung beträgt danach ca. 167.500 EUR (50 %). Dies bedeutet, das kommunale Kofinanzierungsmittel in Höhe von ca. 24.000 EUR pro Jahr aufgewendet werden müssen. Hiervon übernimmt der Landkreis Lüneburg 50 % = 12.000 EUR/a. Über die gesamte Programmlaufzeit entspricht das einem Betrag von 84.000 EUR. Die zweite Hälfte der kommunalen Kofinanzierung erfolgt wie beim KMU-Programm durch die Städte, Einheits- und Samtgemeinden.

Entsprechende Haushaltsmittel zur Finanzierung einer Nachfolgelösung des bisherigen KMU-Programms sind eingeplant.

Vorgesehen ist, die Kofinanzierung von der Kommune zu fordern, in der der geförderte Betrieb seinen Sitz hat. Eine Verteilung der Kofinanzierung anhand der Einwohnerzahlen – wie bisher – ist bei diesem Programm nicht vorgesehen.

 

Der Höchstbetrag für eine Fördermaßnahme beträgt 5.000 EUR pro Unternehmen. Davon werden 50% (2.500 EUR) aus EU-Mitteln und 25% (1.250 EUR) vom Landkreis Lüneburg finanziert. Der restliche Anteil von 25% (1.250 EUR) ist jeweils durch die Städte, Einheits- und Samtgemeinden zu finanzieren.

 

Da das verarbeitende Gewerbe über den gesamten Landkreis Lüneburg verteilt ist, sollten alle Kommunen entsprechende Kofinanzierungsmittel in ihren Haushalten berücksichtigen.

 

Sofern der Förderantrag bewilligt wird, soll die Durchführung von „Produktion+“, wie beim KMU-Programm, über die W.LG erfolgen.

 

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, sich an der kommunalen Kofinanzierung mit einem Anteil von jährlich 5.000 EUR/a (entspricht 4 Fördermaßnahme) zu beteiligen. Über die gesamte Programmlaufzeit entspricht das einem Betrag von 35.000 EUR.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              keine             

c)  an Folgekosten:                            ab 2016 ff. jährlich 5.000,00

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020             

              Produkt / Kostenträger: 57100102

              Haushaltsjahr: 2016 ff.             

 

e)  mögliche Einnahmen:                            keine


Anlage/n:

Projektsteckbrief Produktion+

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektsteckbrief Produktion+ (80 KB)      

Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung des Programmes „Produktion+“ werden im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 – 2020 jährlich 5.000 EUR (insgesamt 35.000 EUR) zur Verfügung gestellt.