Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Gruppe FDP/Rentner und 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Straßen werden gem. § 6 NStrG als Gemeindestraßen gewidmet:
Bei den Teichen/ Flurstücke 19/2, 23/5, 23/17, 23/33, 14/23, 14/34 und
Am Wiesenhof 14/38, jeweils Flur 2, Gemarkung Ochtmissen
Die Widmung für das Flurstück 14/38 wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.
Dorette – von – Stern – Straße Flurstück 120/68 tlw., Flur 41, Gemarkung Lüneburg; die Widmung für den von der Grünanlage zum Meisterweg führenden Weg wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.
Zeltberg Flurstück 71/526, Flur 3, Gemarkung Lüneburg; die Widmung ist auf die Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und Anlieger beschränkt.
Nachstehend aufgeführte Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.
Hinter der Bardowicker Mauer Flurstück 151/8, Flur 5, Gemarkung Lüneburg
Salzstraße Flurstücke 117/1 und 118/1 tlw., Flur 13, Gemarkung Lüneburg
Thorner Straße Flurstück23/63 tlw., Flur 1, Gemarkung Lüneburg
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