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Auszug - Einwohnerfragen - Abgleich von Hebungen und Senkungen im Stadtgebiet - Überschwemmungsgebiet Auekamp - LSK-Sportplatz  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.02.2014    
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender KOLLE teilt mit, dass vier Einwohneranfragen vorliegen.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet die erste Einwohnerfrage von Frau Ingrid Winterberg zum Thema Abgleich von Hebungen und Senkungen im Stadtgebiet (siehe Anlage).

Es werden sowohl Senkungen als auch Hebungen gemessen. Pauschal können keine Angaben zu den Messungen erfolgen, da es deutlich differenzierter, als in der Einwohnerfrage aufgezeigt, betrachtet werden müsse. In Gebieten, in denen verstärkt Bewegungen auftreten, werde in kürzeren Intervallen gemessen.

Zu den Auswirkungen der Sole-Entnahme auf die Geländeoberfläche gebe es umfangreiche Betrachtungen vom Gutachter Dr. Trapp. Diese werde sie nachlesen und Frau Winterberg eine Antwort zukommen lassen.

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet zwei weitere Einwohnerfragen von Herrn Hartmut Schlomski zum Überschwemmungsgebiet Auekamp (siehe Anlage).

Die Festsetzung zum zukünftigen Überschwemmungsgebiet werde nicht verzögert. Das Überschwemmungsgebiet werde nach dem Verfahrensablauf vorläufig gesichert. Diese Sicherung sei durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Küstenschutz und Wasserwirtschaft per Verordnung erfolgt. Dadurch seien die Grenzen des derzeitigen Überschwemmungsgebietes überarbeitet und erweitert worden.

Für die verbindliche Festsetzung liege die Zuständigkeit bei der Hansestadt Lüneburg, allerdings in Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg. Man habe sich darauf verständigt, dass der Landkreis Lüneburg federführend zuständig sei.

Es handle sich um ein umfangreiches Verfahren, was nach dem Wasserwirtschaftsrecht vorgesehen sei. Aktuell sei man bei dem Stand der verwaltungsinternen Beteiligung, also bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Danach sehe das Verfahren eine Auslegung vor. Nach jetzigem Stand werden die Grenzen in der einen oder anderen Nuance noch abgeändert.

Es werde davon ausgegangen, dass die vorläufige Festsetzung in eine endgültige Mitte 2015 übergeleitet sei. Dies beinhalte keine Verzögerung, sondern sei das übliche Verfahren.

Mit dem Bebauungsplangebiet Auekamp sei kein Zusammenhang gegeben. In Zusammenhang mit einer Eingabe haben das Nds. Umweltministerium und das Nds. Innenministerium das Vorhaben als rechtmäßig bestätigt. Ein Normenkontrollantrag sei vorm Oberverwaltungsgericht verworfen worden, so dass der Bebauungsplan rechtmäßig sei.

Auch ein Gebiet im Überschwemmungsgebiet dürfe grundsätzlich bebaut werden unter bestimmten Voraussetzungen z.B. wenn die Hochwasserrückhaltung sichergestellt werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet der letzte Einwohnerfrage von Herrn Hartmut Slomski zum Thema LSK-Sportplatz (siehe Anlage).

Laut Hamburger Abendblatt kaufe der Hamburger Senat die Rote Flora nicht zurück.

Die LSK-Jugendlichen machen ungefähr 10% der Gesamtjugendlichen in Sportvereinen aus. Zum Erwerb der Fläche wäre ein Millionenbetrag erforderlich. Dem LSK sei im Jahr 2006 das Angebot unterbreitet worden, die Fläche zum Grünlandpreis zu erwerben. Die Antwort des LSK sei gewesen, dass die Fläche zum Baulandpreis veräußert werden solle.

Es werde mehr für Kinder und Jugendliche getan, wenn in Kindergärten, Krippen und Ganztagsschulen investiert werde, als wenn zwei Sportplätze zurückerworben werden.

Im Übrigen handle der LSK durch einen Insolvenzverwalter, da der Verein vor 13 Jahren in ein Insolvenzverfahren gegangen sei.


 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfrage Senkungen (26 KB)      
Anlage 2 2 Einwohnerfrage Überschwemmungsgebiet (30 KB)      
Anlage 3 3 Einwohnerfrage LSK (18 KB)