Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Zur Klarstellung und aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten sollen § 9 Abs. 2 (Anträge zur Tagesordnung) und § 11 Abs. 1 (Schriftliche Anfragen) der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg angepasst werden.
Durch die Umformulierung wird klargestellt, dass Anträge und Anfragen schriftlich (d.h. mit eigenhändiger Unterschrift) beim Oberbürgermeister einzureichen sind, aber der Schriftform durch die Einreichung per Fax mit Unterschrift oder per E-Mail mit elektronisch eingefügter Unterschrift genüge getan wird.
Weiter muss der Antragsteller/die Antragstellerin benannt sein. Dadurch wird ersichtlich, ob eine Fraktion bzw. Gruppe oder das einzelne Ratsmitglied den Antrag gestellt haben. Wichtig ist auch die Benennung des Datums der Sitzung, für die der Antrag gestellt wird, um eine korrekte Fristenberechnung zu gewährleisten. Außerdem soll der Antragsteller/die Antragstellerin dem Antrag eine Bezeichnung/einen Betreff geben, damit das Thema des Antrags ersichtlich ist. Dies gilt ebenso für Anfragen nach § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Verfristet eingegangene Anträge werden nicht mehr automatisch als Dringlichkeitsanträge behandelt. Grundsätzlich werden sie für die nächste Sitzung vorgesehen, außer sie sind als Dringlichkeitsanträge bezeichnet. Dann gilt § 9 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg. Dies entspricht den Bestimmungen des NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: / c) an Folgekosten: / d) Haushaltsrechtlich gesichert: / Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: / Anlage/n:
Synopse
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg wird mit der dargestellten Änderung der § 9 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 beschlossen. |
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