Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In der Zeit vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2012 war die Gebäudewirtschaft im Form eines Eigenbetriebs als kommunalwirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit organisiert. Seit dem 01.01.2013 ist die Gebäudewirtschaft wieder in die innere Verwaltungsstruktur der Hansestadt Lüneburg eingegliedert und der Eigenbetrieb somit aufgelöst.
Während der Betriebsphase als Eigenbetrieb ist die Gebäudewirtschaft gemäß § 20 Nds. EigBetrVO verpflichtet, einen separaten Jahresabschluss aufzustellen.
Für das Betriebsjahr 2012 liegt nunmehr der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs einschließlich Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht vor. Es handelt sich um den letzten separaten Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft. Ab dem 01.01.2013 werden die Finanzergebnisse der Gebäudewirtschaft direkt im städtischen Jahresabschluss dargestellt und nicht mehr gesondert ausgewiesen.
Das geprüfte Jahresergebnis für 2012 weist einen Jahresfehlbetrag von 76.418,08 Euro aus. Der Fehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus abzuschreibenden Forderungen aus internen Abrechnungssachverhalten von Personalkosten und Leistungen des städtischen Betriebshofes zwischen dem Eigenbetrieb und der Hansestadt Lüneburg aus Vorjahren (2007 und 2008), welche bei der Wiedereingliederung des Eigenbetriebes nun zu neutralisieren sind.
Im Jahr 2011 endete das Jahresergebnis des Eigenbetriebs mit einem positiven Ergebnis von 77.726,22 Euro. Dieser Jahresüberschuss wurde als Gewinnvortrag in die Bilanz 2012 übertragen.
Durch Verrechnung des Gewinnvortrages mit dem Jahresfehlbetrag 2012 verbleibt ein positives Ergebnis in Höhe von 1.308,14 Euro.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß § 157 NKomVG durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde hierfür die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hansaberatung GmbH, 20097 Hamburg, beauftragt.
Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen im Zeitraum vom 17.09. bis 17.12.2013. und umfasst den Jahresabschluss nebst Rechenschaftsbericht sowie die Buchführung. Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2012 die zugrunde liegende Buchführung im Geschäftsjahr 2012 der Rechenschaftsbericht die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebs.
Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung liegt als Anlage bei und wird bei Bedarf in der Sitzung erläutert.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2012 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Seite 20 des Prüfberichts).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. Gebühren für das Steuerberatungsbüro AMP ca. 13.000 EUR brutto Honorar für das Wirtschaftsprüfungsbüro Hansaberatung GmbH 12.733 EUR ggf. zzgl. Honorar nach Zeitaufwand b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ./. c) an Folgekosten: ./. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 801010 Produkt / Kostenträger: 11103501 Haushaltsjahr: 2012 (Rückstellung)
e) mögliche Einnahmen: ./.
Anlage/n:
Entwurf zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird empfohlen
den Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft zu beschließen;
der Werksleitung sowie dem Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg gemäß § 33 Nds. EigBetrVO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilten;
das Jahresergebnis nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus 2012, somit in Höhe von 1.308,14 Euro, in das Vermögen der Hansestadt Lüneburg zu übertragen. |
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