Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird empfohlen den Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft zu beschließen; der Werksleitung sowie dem Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg gemäß § 33 Nds. EigBetrVO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilten; das Jahresergebnis nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus 2012, somit in Höhe von 1.308,14 Euro, in das Vermögen der Hansestadt Lüneburg zu übertragen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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