Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und
erteilt der Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration
mbH (INT) die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Finanzielle
Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden.
01.12.2010 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung einstimmig zur
Kenntnis und erteilt der Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und
sozialen Integration mbH (INT) die Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII.