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Vorlage - VO/3914/10  

 
 
Betreff: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII;
Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration mbH (INT)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
01.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration (INT) ist in Sachsen, Halle sowie Schleswig-Holstein als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe tätig. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und die Gemeinnützigkeit wurde im Januar 2002 vom Finanzamt Hamburg-Mitte anerkannt.

 

INT kooperiert seit vielen Jahren mit der Deutschen Angestellten Akademie GmbH (DAA). Während die DAA vorrangig auf Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung ausgerichtet ist, ist der Zweck der INT auch die Förderung der Wohlfahrtspflege und Sozialintegration, besonders durch erzieherische und präventive Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit. Um beiden Anliegen gerecht zu werden, erfolgte eine Trennung auf 2 Gesellschaften unter dem Dach der Stiftung „Bildung und Beruf“.

 

Zu den laufenden Projekten der INT gehören u. a.:

 

-    Kompass Job-In-Club Dresden

     Kostenlose Beratungsstelle für ausbildungs- und arbeitslose junge Menschen

 

-    BIWAQ Projekt NOBIZ

     Netzwerk für Orientierung, Beruf, Integration und Zukunft zur Erleichterung der Übergänge von Schule und Beruf.

 

-    Schulverweigerung – die 2. Chance in Dresden

     Unterstützung von 12 – 14-jährigen Kindern, die durch individuelle Problemlagen die Regelschule nicht mehr besuchen.

 

-    Träger des integrativen Jugendclubs Heide-Nord

-    Sozialräumlich orientierte und zielgruppenspezifische Arbeit, wie z.B. sozialpädagogische Familienhilfe, generationsübergreifende Beteiligungs- und Begegnungsmöglichkeiten und soziale Gruppenarbeit

 

Die INT möchte auch in der Region Lüneburg auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII tätig werden. Die Gesellschaft hat in Zukunft vor, die Aktivitäten, besonders in den Bereichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, sowie den Aufbau Region vernetzter Angebotsstrukturen auszubauen.

 

Der Vertreter der Gesellschaft ist darüber informiert, dass mit der Anerkennung keine finanzielle Förderung verbunden ist.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt der Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration mbH (INT) die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

 

Finanzielle Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden.