Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die
Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration (INT) ist
in Sachsen, Halle sowie Schleswig-Holstein als anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe tätig. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und die
Gemeinnützigkeit wurde im Januar 2002 vom Finanzamt Hamburg-Mitte anerkannt. INT
kooperiert seit vielen Jahren mit der Deutschen Angestellten Akademie GmbH
(DAA). Während die DAA vorrangig auf Ausbildung, Weiterbildung und
Qualifizierung ausgerichtet ist, ist der Zweck der INT auch die Förderung der
Wohlfahrtspflege und Sozialintegration, besonders durch erzieherische und
präventive Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit. Um beiden
Anliegen gerecht zu werden, erfolgte eine Trennung auf 2 Gesellschaften unter
dem Dach der Stiftung „Bildung und Beruf“. Zu
den laufenden Projekten der INT gehören u. a.: - Kompass Job-In-Club Dresden Kostenlose Beratungsstelle für ausbildungs-
und arbeitslose junge Menschen - BIWAQ Projekt NOBIZ Netzwerk für Orientierung, Beruf,
Integration und Zukunft zur Erleichterung der Übergänge von Schule und Beruf. - Schulverweigerung – die 2. Chance in
Dresden Unterstützung von 12 – 14-jährigen
Kindern, die durch individuelle Problemlagen die Regelschule nicht mehr
besuchen. - Träger des integrativen Jugendclubs
Heide-Nord - Sozialräumlich orientierte und
zielgruppenspezifische Arbeit, wie z.B. sozialpädagogische Familienhilfe,
generationsübergreifende Beteiligungs- und Begegnungsmöglichkeiten und soziale
Gruppenarbeit Die
INT möchte auch in der Region Lüneburg auf dem Gebiet der Kinder- und
Jugendhilfe gem. SGB VIII tätig werden. Die Gesellschaft hat in Zukunft vor,
die Aktivitäten, besonders in den Bereichen Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit, sowie den Aufbau Region vernetzter Angebotsstrukturen
auszubauen. Der
Vertreter der Gesellschaft ist darüber informiert, dass mit der Anerkennung
keine finanzielle Förderung verbunden ist. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und
erteilt der Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration
mbH (INT) die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Finanzielle
Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |