Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Hansestadt Lüneburg werden die Anmeldungen von
Kindern für den Kita-Besuch derzeit dezentral von den einzelnen Einrichtungen
entgegengenommen und auch dort über eine Aufnahme entschieden. Dies gilt sowohl
für die städtischen Kitas als auch für die Kitas freier Träger.
Aufnahmekriterium ist nach der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der
Hansestadt Lüneburg grundsätzlich das Datum der Anmeldung. Ausnahmen von dieser
Regel sind in Einzelfällen möglich. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass Eltern dazu
übergingen, ihr Kind unmittelbar nach der Geburt anzumelden, um zu einem
möglichst frühen Datum in die Reihenfolge der Anmeldungen zu gelangen. Außerdem
wurde das Kind in mehreren Kitas angemeldet, um mit Sicherheit in einer dieser
Kitas einen Platz zu erhalten. In einem dokumentierten Extremfall belastete ein
einzelnes Kind die Wartelisten von 9 verschiedenen Kitas und führte so zu dem
Eindruck, dass in Lüneburg ein hoher Mangel an Kita-Plätzen bestehe. Vielfach
bekamen die Eltern zu unterschiedlichen Zeitpunkten Zusagen von mehreren Kitas
und nahmen dann zunächst bei der einen, dann bei der anderen das Platzangebot
an. Dies führte dann zu einem Nachbesetzungsverfahren bei der ersten Kita. Dies
wiederum hatte zur Folge, dass erst mit Beginn des neuen Kita-Jahres die
endgültigen festen Platzzusagen erfolgen konnten. Eine Planung für die Eltern -
etwa die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit - wurde dadurch erheblich
erschwert. Hinzu kommt, dass sich Eltern vielfach in den übrigen
angemeldeten Kitas nicht abmeldeten, wenn ihr Kind in einer Kita einen Platz
erhielt. In solchen Fällen blieben die Anmeldungen, ggf. in mehreren Kitas, als
sogen. „Karteileichen“ in den Wartelisten der Kitas bis zum
Einschulungsdatum bestehen. Weiterhin muss festgestellt werden, dass allein die
zeitliche Reihenfolge der Anmeldung nach der jüngsten Rechtsprechung kein
zulässiges Kriterium für die Platzvergabe ist. Vielmehr sollen soziale Aspekte
und die Lebenssituation des Kindes und seiner Familie vorrangig berücksichtigt
werden. Auch der zur beabsichtigten neuen Regelung angehörte Kita-Stadtelternrat
hat sich im Interesse der Eltern für eine Veränderung des Anmelde- und Vergabeverfahrens
ausgesprochen. In einer internen Arbeitsgruppe der Hansestadt ist eine Reform
des Verfahrens erarbeitet worden, das einerseits den Eltern die Anmeldung ihres
Kindes erleichtert und es andererseits der Hansestadt Lüneburg ermöglicht,
veränderte Bedarfe frühzeitig zu erkennen und Angebote entsprechend zu steuern. Kernstück dieser Reform ist die Einrichtung einer zentralen
Anmeldestelle für alle Kitas in der Hansestadt Lüneburg. Diese Stelle soll alle
Anmeldungen für die Kitas in Lüneburg - gleich, ob in städtischer oder freier
Trägerschaft - entgegennehmen und auf Vollständigkeit der Angaben prüfen. Diese
zentrale Stelle wird im Familienbüro der Hansestadt eingerichtet. Bei den Kitas
direkt eingehende Anmeldungen sind an das Familienbüro weiterzugeben. Es wird
für die Eltern auch erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Anmeldungen neben
der herkömmlichen Papierform „online“ abzugeben. Die Eltern können bei der Anmeldung ihre
„Wunsch-Kita“ benennen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit,
alternativ 2 weitere Kitas anzugeben für den Fall, dass keine freien
Kapazitäten in ihrer „Wunsch-Kita“ zur Verfügung stehen. Nach der Erfassung der Anmeldungen im Familienbüro werden
diese an die „Wunsch-Kita“ weitergegeben. Ausschließlich in der
Kita erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder. Stehen keine
ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung, werden die Aufnahmeanträge an die
nächste von den Eltern alternativ benannte Kita weitergegeben. Da in diesem Verfahren keine frühzeitige Anmeldung (sog.
Windhund-Prinzip) mehr erforderlich ist, kann die Anmeldung für die Eltern
jetzt entspannt und ähnlich dem Verfahren der Einschulung innerhalb eines
bestimmten Zeitfensters für das jeweils kommende Kita-Jahr erfolgen. Angedacht
ist hier ein 3-Wochen-Zeitraum zum Beginn des Kalenderjahres für das kommende
Kita-Jahr ab 01. August. Diese Vorlaufzeit sichert den Eltern eine frühzeitige
Entscheidung für die künftige Lebensplanung. Für im Laufe des Kita-Jahres von
auswärts zuziehende Eltern ist eine gesonderte Regelung vorgesehen. Für die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes werden
für jede Kita künftig - an Stelle des Anmeldedatums - folgende Kriterien
maßgeblich sein: ·
das Alter des Kindes ·
eine Berufstätigkeit der Eltern bzw. des allein
erziehenden Elternteils ·
sozialpädagogisch oder medizinisch begründete
Notwendigkeit des Kita-Besuchs ·
Besuch etwaiger Geschwisterkinder in dieser Einrichtung ·
Gruppenwechsel innerhalb der Einrichtung (z. B. von
Krippe in Regelbereich) ·
Wechsel der Betreuungsdauer (z.B. von Halbtags- in
Ganztagsbetreuung) in der Kita ·
Wohnsitz im unmittelbaren Einzugsbereich der Kita. Aufgrund der vorgenannten Kriterien soll an Hand von
Bewertungspunkten eine „Ranking-Liste“ in der Kita erstellt werden,
in deren Reihenfolge die Plätze vergeben werden. Damit wäre auch der Forderung
der Rechtsprechung Genüge getan. Eine größere Transparenz für die Eltern oder
die Elternvertretung im Aufnahmeverfahren wäre darüber hinaus gewährleistet. Diese Vergabekriterien können selbstverständlich nur für die
städtischen Kitas angewandt werden. Im Rahmen der Trägerautonomie steht es den
freien Trägern frei, abweichende Kriterien anzuwenden. Ihnen wird jedoch unter
Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung empfohlen, sich hier
anzuschließen. Es ist geplant, das zentrale Anmeldeverfahren in zwei
Schritten durchzuführen. Bereits zum Kita-Jahr 2011/2012 ab 01.08.2011 wird
dies Verfahren in den städtischen Kitas praktiziert. Hier werden die Eltern,
die bereits Anmeldungen für das Kita-Jahr abgegeben haben, per Anschreiben
gebeten, einen Zusatzbogen zur bestehenden Anmeldung auszufüllen, der auf die
vorgenannten veränderten Kriterien Bezug nimmt und anzugeben, in welchen Kitas
das Kind weiterhin angemeldet ist. Außerdem sollten maximal 3
„Wunsch-Kitas“ benannt werden. Eine geringe Anzahl freier Kita-Träger sollte (als Testfall)
bereits in dieses Verfahren einbezogen werden. Bei der Vorstellung des neuen Verfahrens bei den freien
Trägern am 05.11.2010 ist dieses überwiegend auf positive Resonanz gestoßen.
Der Trägerverband der Evangelischen Kirche mit den 4 Kitas Brandheider Weg, Lüne,
St. Johannis und St. Michaelis sowie der Paritätische Braunschweig mit den
Kitas Sonnenschein und Regenbogen und der Naturkindergarten Ochtmissen haben
ihre Bereitschaft zur sofortigen Mitarbeit bekundet. Für die
Sondereinrichtungen für behinderte Kinder muss natürlich eine abweichende
Regelung getroffen werden. Es waren darüber hinaus keine grundsätzlich ablehnenden
Bekundungen zu verzeichnen. Es ist daher davon auszugehen, dass im zweiten
Schritt zum Kita-Jahr 2012/2013 das zentrale Anmeldeverfahren flächendeckend
eingeführt werden kann. Erst dann wird sich das neue Verfahren auf die
mittelfristige Kita-Bedarfsplanung mit neuen Erkenntnissen bzw. Bedarfen
auswirken. Die vorgenannten Veränderungen im Vergabeverfahren in den
städtischen Kitas machen eine Änderung der Benutzungs- und
Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten vom
21.07.1994 in der z. Zt. geltenden Fassung erforderlich. Da aber weitere
formale und inhaltliche Änderungen dieser Ordnung erforderlich werden, die u.
a. im Zusammenhang mit der Tagespflegesatzung stehen, jedoch keinerlei
Auswirkungen auf die Höhe der Elternbeiträge haben, sollte hierüber gemeinsam
in der nächsten Sitzung des JHA gesondert beraten werden. Hierzu laufen derzeit
Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Lüneburg und überregional mit der
Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 80,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung,
das Anmelde- und Vergabeverfahren für Kita-Plätze in der Hansestadt Lüneburg zu
reformieren, zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
zentrale Anmeldestelle für Kita-Plätze im Stadtgebiet Lüneburgs im Familienbüro
einzurichten. Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern verbleibt in der
Verantwortung der Kindertagesstätten, jedoch werden für die städtischen Kitas
ab sofort die in der Vorlage genannten veränderten Aufnahmekriterien angewandt.
Zur nächsten Sitzung ist dem JHA eine Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung
vorzulegen. |
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