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Vorlage - VO/3912/10  

 
 
Betreff: Einrichtung einer „Zentralen Anmeldestelle für Kindertagesstätten-Plätze“ in der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
01.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Lüneburg werden die Anmeldungen von Kindern für den Kita-Besuch derzeit dezentral von den einzelnen Einrichtungen entgegengenommen und auch dort über eine Aufnahme entschieden. Dies gilt sowohl für die städtischen Kitas als auch für die Kitas freier Träger. Aufnahmekriterium ist nach der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg grundsätzlich das Datum der Anmeldung. Ausnahmen von dieser Regel sind in Einzelfällen möglich.

 

In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass Eltern dazu übergingen, ihr Kind unmittelbar nach der Geburt anzumelden, um zu einem möglichst frühen Datum in die Reihenfolge der Anmeldungen zu gelangen. Außerdem wurde das Kind in mehreren Kitas angemeldet, um mit Sicherheit in einer dieser Kitas einen Platz zu erhalten. In einem dokumentierten Extremfall belastete ein einzelnes Kind die Wartelisten von 9 verschiedenen Kitas und führte so zu dem Eindruck, dass in Lüneburg ein hoher Mangel an Kita-Plätzen bestehe. Vielfach bekamen die Eltern zu unterschiedlichen Zeitpunkten Zusagen von mehreren Kitas und nahmen dann zunächst bei der einen, dann bei der anderen das Platzangebot an. Dies führte dann zu einem Nachbesetzungsverfahren bei der ersten Kita. Dies wiederum hatte zur Folge, dass erst mit Beginn des neuen Kita-Jahres die endgültigen festen Platzzusagen erfolgen konnten. Eine Planung für die Eltern - etwa die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit - wurde dadurch erheblich erschwert.

 

Hinzu kommt, dass sich Eltern vielfach in den übrigen angemeldeten Kitas nicht abmeldeten, wenn ihr Kind in einer Kita einen Platz erhielt. In solchen Fällen blieben die Anmeldungen, ggf. in mehreren Kitas, als sogen. „Karteileichen“ in den Wartelisten der Kitas bis zum Einschulungsdatum bestehen.

 

Weiterhin muss festgestellt werden, dass allein die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung nach der jüngsten Rechtsprechung kein zulässiges Kriterium für die Platzvergabe ist. Vielmehr sollen soziale Aspekte und die Lebenssituation des Kindes und seiner Familie vorrangig berücksichtigt werden.

 

Auch der zur beabsichtigten neuen Regelung angehörte Kita-Stadtelternrat hat sich im Interesse der Eltern für eine Veränderung des Anmelde- und Vergabeverfahrens ausgesprochen. In einer internen Arbeitsgruppe der Hansestadt ist eine Reform des Verfahrens erarbeitet worden, das einerseits den Eltern die Anmeldung ihres Kindes erleichtert und es andererseits der Hansestadt Lüneburg ermöglicht, veränderte Bedarfe frühzeitig zu erkennen und Angebote entsprechend zu steuern.

 

Kernstück dieser Reform ist die Einrichtung einer zentralen Anmeldestelle für alle Kitas in der Hansestadt Lüneburg. Diese Stelle soll alle Anmeldungen für die Kitas in Lüneburg - gleich, ob in städtischer oder freier Trägerschaft - entgegennehmen und auf Vollständigkeit der Angaben prüfen. Diese zentrale Stelle wird im Familienbüro der Hansestadt eingerichtet. Bei den Kitas direkt eingehende Anmeldungen sind an das Familienbüro weiterzugeben. Es wird für die Eltern auch erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Anmeldungen neben der herkömmlichen Papierform „online“ abzugeben.

 

Die Eltern können bei der Anmeldung ihre „Wunsch-Kita“ benennen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, alternativ 2 weitere Kitas anzugeben für den Fall, dass keine freien Kapazitäten in ihrer „Wunsch-Kita“ zur Verfügung stehen.

 

Nach der Erfassung der Anmeldungen im Familienbüro werden diese an die „Wunsch-Kita“ weitergegeben. Ausschließlich in der Kita erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder. Stehen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung, werden die Aufnahmeanträge an die nächste von den Eltern alternativ benannte Kita weitergegeben.

 

Da in diesem Verfahren keine frühzeitige Anmeldung (sog. Windhund-Prinzip) mehr erforderlich ist, kann die Anmeldung für die Eltern jetzt entspannt und ähnlich dem Verfahren der Einschulung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters für das jeweils kommende Kita-Jahr erfolgen. Angedacht ist hier ein 3-Wochen-Zeitraum zum Beginn des Kalenderjahres für das kommende Kita-Jahr ab 01. August. Diese Vorlaufzeit sichert den Eltern eine frühzeitige Entscheidung für die künftige Lebensplanung. Für im Laufe des Kita-Jahres von auswärts zuziehende Eltern ist eine gesonderte Regelung vorgesehen.

 

Für die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes werden für jede Kita künftig - an Stelle des Anmeldedatums - folgende Kriterien maßgeblich sein:

 

·         das Alter des Kindes

·         eine Berufstätigkeit der Eltern bzw. des allein erziehenden Elternteils

·         sozialpädagogisch oder medizinisch begründete Notwendigkeit des Kita-Besuchs

·         Besuch etwaiger Geschwisterkinder in dieser Einrichtung

·         Gruppenwechsel innerhalb der Einrichtung (z. B. von Krippe in Regelbereich)

·         Wechsel der Betreuungsdauer (z.B. von Halbtags- in Ganztagsbetreuung) in der Kita

·         Wohnsitz im unmittelbaren Einzugsbereich der Kita.

 

Aufgrund der vorgenannten Kriterien soll an Hand von Bewertungspunkten eine „Ranking-Liste“ in der Kita erstellt werden, in deren Reihenfolge die Plätze vergeben werden. Damit wäre auch der Forderung der Rechtsprechung Genüge getan. Eine größere Transparenz für die Eltern oder die Elternvertretung im Aufnahmeverfahren wäre darüber hinaus gewährleistet.

 

Diese Vergabekriterien können selbstverständlich nur für die städtischen Kitas angewandt werden. Im Rahmen der Trägerautonomie steht es den freien Trägern frei, abweichende Kriterien anzuwenden. Ihnen wird jedoch unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung empfohlen, sich hier anzuschließen.

 

Es ist geplant, das zentrale Anmeldeverfahren in zwei Schritten durchzuführen. Bereits zum Kita-Jahr 2011/2012 ab 01.08.2011 wird dies Verfahren in den städtischen Kitas praktiziert. Hier werden die Eltern, die bereits Anmeldungen für das Kita-Jahr abgegeben haben, per Anschreiben gebeten, einen Zusatzbogen zur bestehenden Anmeldung auszufüllen, der auf die vorgenannten veränderten Kriterien Bezug nimmt und anzugeben, in welchen Kitas das Kind weiterhin angemeldet ist. Außerdem sollten maximal 3 „Wunsch-Kitas“ benannt werden.

Eine geringe Anzahl freier Kita-Träger sollte (als Testfall) bereits in dieses Verfahren einbezogen werden.

 

Bei der Vorstellung des neuen Verfahrens bei den freien Trägern am 05.11.2010 ist dieses überwiegend auf positive Resonanz gestoßen. Der Trägerverband der Evangelischen Kirche mit den 4 Kitas Brandheider Weg, Lüne, St. Johannis und St. Michaelis sowie der Paritätische Braunschweig mit den Kitas Sonnenschein und Regenbogen und der Naturkindergarten Ochtmissen haben ihre Bereitschaft zur sofortigen Mitarbeit bekundet. Für die Sondereinrichtungen für behinderte Kinder muss natürlich eine abweichende Regelung getroffen werden.

 

Es waren darüber hinaus keine grundsätzlich ablehnenden Bekundungen zu verzeichnen. Es ist daher davon auszugehen, dass im zweiten Schritt zum Kita-Jahr 2012/2013 das zentrale Anmeldeverfahren flächendeckend eingeführt werden kann. Erst dann wird sich das neue Verfahren auf die mittelfristige Kita-Bedarfsplanung mit neuen Erkenntnissen bzw. Bedarfen auswirken.

 

Die vorgenannten Veränderungen im Vergabeverfahren in den städtischen Kitas machen eine Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten vom 21.07.1994 in der z. Zt. geltenden Fassung erforderlich. Da aber weitere formale und inhaltliche Änderungen dieser Ordnung erforderlich werden, die u. a. im Zusammenhang mit der Tagespflegesatzung stehen, jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Elternbeiträge haben, sollte hierüber gemeinsam in der nächsten Sitzung des JHA gesondert beraten werden. Hierzu laufen derzeit Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Lüneburg und überregional mit der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         80,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung, das Anmelde- und Vergabeverfahren für Kita-Plätze in der Hansestadt Lüneburg zu reformieren, zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine zentrale Anmeldestelle für Kita-Plätze im Stadtgebiet Lüneburgs im Familienbüro einzurichten. Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern verbleibt in der Verantwortung der Kindertagesstätten, jedoch werden für die städtischen Kitas ab sofort die in der Vorlage genannten veränderten Aufnahmekriterien angewandt. Zur nächsten Sitzung ist dem JHA eine Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung vorzulegen.