Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Nach Gründung eines sozialpädagogischen Werkstattprojektes für arbeitslose Jugendliche in den 70er Jahren hat die Hansestadt Lüneburg im Jahre 1982 die Durchführung dieser Aufgabe in kommunaler Trägerschaft übernommen.
Neben dem durchgehenden Betrieb eines Tischlereibereiches seit Gründung wurden gerade in den 80er und 90er Jahren zeitweise verschiedene weitere Arbeitsbereiche wie „Pflege begleitende Hilfen im Haushalt (z.B. Einkaufshilfe, Vorlesen aus der Zeitung) (1985 – 1993) und Arbeitsprojekt „Forst“ (1993 – 2007) integriert. Im Jahre 1998 wurde den Jugendwerkstätten das Programm Schulpflichterfüllung als ein wichtiger Baustein zugeordnet.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendwerkstatt haben in den letzten Jahren sehr erfolgreich Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen betreut und vielen den Einstieg in eine berufliche und persönliche Fortentwicklung ermöglicht. Diese Form der Jugendsozialarbeit hat einen hohen Stellenwert in der präventiven Jugendhilfe und damit in vielen Fällen auch vermeintlich vorprogrammierten Jugendhilfekarrieren ein vorzeitiges Ende bereitet.
Die pädagogischen Ansprüche an die Betreuung der Jugendlichen sind zunehmend schwieriger geworden. Jugendlichen fehlt zunehmend die berufliche Perspektive, Drogen- und Alkholmissbrauch, Schuldenproblematik sowie psychische Beeinträchtigungen sind hier nur beispielhaft benannt. Zudem hat sich die Schulsituation verändert. Im Rahmen der Jugendwerkstättenarbeit ist zu beobachten, dass immer mehr Jugendliche nicht mehr über die Lehrer und Schulen zu erreichen sind.
Für die Jugendwerkstatt der Hansestadt Lüneburg wurde in den letzten Jahren verschiedentlich der Versuch unternommen alle Bereiche „unter einem Dach“ zu konzentrieren. Nach Überlegungen die Jugendwerkstatt in der „alten Landmaschinenfabrik“ unter zu bringen, konnte zu Beginn des Jahres 2009 eine Möglichkeit zur Unterbringung in einem angemieteten Objekt am Pulverweg gefunden werden. Die Anmietung neuer Räumlichkeiten war unter anderem auch deshalb notwendig, um Platz für den notwendig gewordenen sog. 2. Arbeitsbereich (Hauswirtschaft) zu schaffen. Die Einrichtung des 2. Arbeitsbereiches war zwingend vorgeschrieben, um weiterhin die Förderkriterien der N-Bank einzuhalten.
Durch vorher nicht erkennbare Schadstoffbelastungen der Immobilie , geänderte erhöhte Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit sowie baurechtliche Nutzungsänderungen für die Nutzung der Immobilie Pulverweg wären Investitionen in Höhe von ca. 800.000,- Euro notwendig geworden.
Um die Förderbedingungen für den Zeitraum 2008 – 2010 einzuhalten wurde deshalb vorübergehend ein Hauswirtschaftsbereich vorübergehend im Jugendzentrum Kaltenmoor eingerichtet. Bei einem Gespräch mit der N-Bank im Juni 2010 zeichnete sich schon ab, dass sich zum Herbst 2010 die Förderstrukturen und Fördervoraussetzungen der N-Bank verändern würden.
Um zeitgemäß die Jugendwerkstatt fortzuentwickeln haben auf Einladung der Verwaltung seit August 2010 verschiedene Kooperationspartner (job.sozial, DAA, VHS ) Überlegungen angestellt, wie eine Jugendwerkstatt die Betreuung von Jugendlichen langfristig sichern und auf eine breite finanzielle Basis stützen kann.
Wichtig war in diesem Zusammenhang, Synergieeffekte der unterschiedlichen Träger und deren Angeboten zu nutzen und den Teilnehmern ein Höchtmaß an Möglichkeiten zur Kompetenzerweiterung, Aktivierung Potenzialentwicklung und Perspektiventwicklung sowie eine Begleitung im Übergang Schule – Beruf zu ermöglichen.
Die Betreuung der Jugendlichen ermöglicht in einem neuen Konzept eine Erweiterung des Angebotes auf den Hotel- und Gaststättenbereich, Garten- und Landschaftsbau und gewerblich technischen Bereich (Schlosserei, Tischlerei). Zudem ist eine Begleitung zur Erreichung des HS Abschlusses sowie Praktikumsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen des neuen Trägerverbundes möglich.
Zudem ist es gelungen den Landkreis sowie die ARGE als Träger der Jugendwerkstatt in das Gesamtfinanzierungskonzept einzubeziehen.
Es wird deshalb verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass die Hansestadt keinen erneuten Förderantrag ab 01.01.2011 auf Betrieb einer eigenen Jugendwerkstatt bei der N-Bank stellt. Vielmehr wird vorgeschlagen, die Antragstellung auf Betrieb der Jugendwerkstatt dem Trägerverbund um job.sozial zu überlassen. Die Anerkennung als Jugendhilfeträger ist in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.11.2010 erfolgt, das inhaltliche sowie Finanzkonzept sind durch die N-Bank bereits vorgeprüft.
Eine ausführliche Darstellung finanzieller Folgen ist in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 48.789,- € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Finanzdarstellung
Beschluss
des Jugendhilfeausschusses vom 01.12.2010: Der
Jugendhilfeausschuss beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung, dass die
Verwaltung keinen erneuten Förderantrag (Förderperiode 2011 – 2013) für
den Betrieb der kommunalen Jugendwerkstatt stellen wird bzw. den vorsorglich
gestellten Antrag zurückzieht. Er dankt ausdrücklich den Mitarbeitern der
städtischen Jugendwerkstatt für die bisherige erfolgreiche und gute Arbeit. Beschlussvorschlag
zum Verwaltungsausschuss am 14.12.2010: Der
Verwaltungsausschuss bestätigt die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses
vom 01.12.2010. |
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