Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Kindertagesstätte Kaltenmoor erhält eine Zuwendung der NBank von 1.333.813,-
€ nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen
Infrastruktur in den Gemeinden (Förderrichtlinie Investitionspaket). Dieser
nicht rückzahlbare Zuschuss wird jedoch nur ausgezahlt, wenn die Hansestadt
Lüneburg beschließt, das geförderte Gebäude längerfristig weiter zu nutzen, man
geht dabei von einem Zeitraum von 15 – 25 Jahren aus. Diese
Auflage wird gestellt, um sicherzustellen, dass das Förderziel auch erreicht
wird und die bewilligten Mittel der Verbesserung der sozialen Infrastruktur
auch tatsächlich zu Gute kommen. Da
die Hansestadt Lüneburg nicht beabsichtigt die Kindertagesstätte Kaltenmoor
aufzugeben oder umzuwidmen, stellt diese Verpflichtung aus Sicht der Verwaltung
lediglich einen formellen Akt dar. Doch selbst wenn sich die Hansestadt
Lüneburg durch widrige Umstände in der Not sehen würde, doch nicht mehr an der
Kindertagesstätte Kaltenmoor festhalten zu können, wäre dieser Beschluss durch
einen begründeten Antrag an die NBank wieder aufhebbar. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,-
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: 1.333.813,-
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Kindertagesstätte Kaltenmoor längerfristig,
mindestens bis ins Jahr 2030, als Kindertagesstätte weiter zu nutzen. |
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