Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „An der Wittenberger
Bahn“ wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss - wie zeichnerisch
dargestellt - geändert.
Der
Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" überlagert im
Bereich der Friedrich-Ebert-Brücke westlich der Ilmenau einen Teil der 1.
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 29/I. Der betroffene Teilbereich
der bisher rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes 29/I wird durch den
Bebauungsplan Nr. 100 "Wittenberger Bahn" aufgehoben und durch dessen
Festsetzungen ersetzt.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für den
Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung die frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit durch Aushang durchzuführen.
Zeitparallel soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.
20.09.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.