Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen der 67. Änderung des
Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg „Lünepark-Nord“
gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Die
67. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich
„Lünepark-Nord“ wird mit Begründung und Umweltbericht
beschlossen.
01.11.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
26.11.2010 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen der 67. Änderung des
Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg „Lünepark-Nord“
gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
in der mit anliegendem Vermerk zur Vorlage VO/3852/10 vorgeschlagenen Art
und Weise zu behandeln.
Die
67. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den
Teilbereich „Lünepark-Nord“ wird mit Begründung und
Umweltbericht beschlossen.