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Auszug - Widmung und Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 26.11.2010    
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/3902/10 Widmung und Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:

 

Widmung:

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

 

Am Wildgehege                                         Gemarkung Ochtmissen, Flur 5, Flurstück 14/37

 

Gut Wienebüttel                                        Gemarkung Lüneburg, Flur 56, Teile des Flurstücks 21/11

 

Reichenbachbrücke                                  Gemarkung Lüneburg, Flur 23, Flurstück 104/32 tlw. und Flur 4, Flurstück 12/57 tlw.

 

Eckermannstraße                                     Gemarkung Lüneburg, Flur 38, Flurstück 4/139

 

Stresemannstraße                                    Gemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 80/27, 99/13 und 102/18

 

 

Einziehung:

Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen. Die Absicht, diese Flächen einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

Willy-Brandt-Straße                                  Gemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 119/33, 79/35 und 79/36

                                                                 

 

Käthe-Kollwitz-Straße                               Gemarkung Lüneburg, Flur 57, Flurstück 61/117 tlw.

 

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