Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 23. Juni 2009 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Lünepark-Nord“ in einem 67. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist eine Angleichung der Darstellung der Art der Nutzung im Flächennutzungsplan an den Ist-Zustand. Dabei erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans flankierend im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114, „Lünepark“. Die Sonderbaufläche Feuerwehr wird in ihrem räumlichen Zuschnitt verändert, die Gewerbefläche in eine Gemeinbedarfsfläche umgewandelt, die dargestellte öffentliche Grünfläche modifiziert und um den Eintrag einer Sportfläche ergänzt sowie ein Überschwemmungsgebiet gemäß §§ 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB nachgetragen. Im bisherigen Verfahrensablauf wurde
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 5. November 2009
bis einschließlich 24. November 2009 und durch Pressebekanntmachung in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 11. November 2009 und
Aushängen eines Auszugs aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den
Änderungsbereich sowie des Änderungsentwurfs nebst Begründung und Umweltbericht
im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 23. November 2009 bis einschließlich 7.
Dezember 2009 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben
ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 12.
November 2009 bis einschließlich 11. Dezember 2009 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Am 22. Juni 2010 wurden die
förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist
vom 25. Juni 2010 bis einschließlich 5. August 2010 an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 25. Juni 2010
in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht
bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der
Auslegungsfrist vom 5. Juli 2010 bis einschließlich 4. August 2010 im Bereich
Stadtplanung ein Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den
Änderungsbereich sowie der Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht
ausgelegt werden und von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können. Die
Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vom 23. Juni 2010 bis
einschließlich 4. August 2010 zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden. Der Umweltbericht ist ein
selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und
wurde im Laufe des Verfahrens wie diese fortgeschrieben. Die eingegangenen und in der Anlage
zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen.
Ein Vermerk über ihre Bewertung in der Abwägung liegt in der Anlage bei. Über
die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist ebenfalls zu beschließen.
Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Änderungsentwurfs, der
Begründung oder des Umweltberichts nicht erforderlich. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Die 67.
Änderung des Flächennutzungsplans ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw.
ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich Zeichnerische
Darstellung der Änderung Begründung Umweltbericht Abwägungsvermerk Abwägung Beschlussvorschlag:
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