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Sachverhalt: In
der Zeit vom 28.06. - 01.07.2012 findet in der Hansestadt Lüneburg der 32.
Internationale Hansetag statt. Für die Finanzierung ist es erforderlich, in
erheblichem Umfang Spenden und Sponsoringleistungen einzuwerben. Gem.
§ 83 Abs. 4 NGO in Verbindung mit § 25a GemHKVO sowie der Richtlinie der
Hansestadt Lüneburg zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlicher Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) ist der Rat der Hansestadt bei
Beträgen über 2.000,-€ für die Annahme zuständig. Eine
Großveranstaltung vergleichbarer Größenordnung hat zuletzt im Jahr 2001 mit dem
Tag der Niedersachsen in Lüneburg stattgefunden. Erfahrungsgemäß
benötigen Veranstaltungen dieser Größenordnung einen organisatorisch
langfristigen Vorlauf. So sind bereits jetzt im Zuge zahlreicher Maßnahmen
Verbindlichkeiten einzugehen, deren Finanzierung gesichert sein muss. Beispielhaft
gehören dazu:
Um den
Hansetag zeitnah und flexibel vorbereiten und durchführen zu können, ist es
erforderlich, rechtzeitig Zuwendungen verbindlich einzuwerben. Zum
jetzigen Zeitpunkt liegen bereits folgende Zusagen vor: 105.000,00
€ Versicherungsgruppe Hannover
(VGH), davon Spenden in Höhe von 66.000 € in
mehreren Teilzahlungen sowie Sponsoring in Höhe von 39.000 € zzgl. Mehrwertsteuer
(46.410 €) in mehreren Teilzahlungen. 207.500,00
€ Sparkasse Lüneburg, mehrere
Teilzahlungen als Spende in den Jahren 2010, 2011 und 2012. Hinweis: Die Sparkasse
Lüneburg hat für das Jahr 2010 bereits 100.000,-€ als Spende zugesichert,
der Betrag ist angefordert worden, nachdem der Rat der Annahme in der
Sitzung am 28.10.2010 zugestimmt hat. Für
die Sponsoringleistungen werden mit den Sponsoren seitens der Verwaltung
entsprechende vertragliche Regelungen getroffen. Auch
die künftig für die Vorbereitung und Durchführung des Hansetages eingeworbenen Zuwendungen
werden dem Rat / Verwaltungsausschuss fortlaufend zur Annahme vorgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt nimmt Kenntnis und stimmt der Annahme folgender Beträge gem.
§ 83 Abs. 4 NGO zu: Zuwendungen
der VGH in Höhe von 105.000,-€ Zuwendungen
der Sparkasse Lüneburg in Höhe von 207.500,-€ |
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