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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 26. Juni 2009 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 „Lünepark“ im in der Anlage dargestellten Geltungsbereich zu ändern. Ziel der Planung ist eine Anpassung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen an den Ist-Zustand. In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 5. November 2009
bis einschließlich 24. November 2009 und durch Pressebekanntmachung in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 11. November 2009 und
Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 23. November
2009 bis einschließlich 7. Dezember 2009 durchgeführt. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung
in der Zeit vom 12. November 2009 bis einschließlich 11. Dezember 2009 Gelegenheit
erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Am 22. Juni 2010 wurde der Bebauungsplanentwurf nebst
Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die
Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25. Juni 2010 bis
einschließlich 5. August 2010 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im
Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 25. Juni 2010 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es
wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 5. Juli 2010 bis
einschließlich 4. August 2010 von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden
können. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vom 23. Juni 2010 bis
einschließlich 04. August 2010 zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage
aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind ausführlich geprüft
worden. Die eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen
Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der
Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen. Die Begründung nebst Umweltbericht ist in der Anlage
beigefügt und wurde im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben. Der Bebauungsplan
nebst Begründung ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Der
Bebauungsplan Nr. 114 „Lünepark“, 1. Änderung wurde im
Regelverfahren aufgestellt, während der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert wurde (67. Änderung des
Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg, vgl. VO/3852/10). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich Zeichnerische
Darstellung der Änderung Begründung Umweltbericht Abwägungsvermerk Abwägung Beschlussvorschlag: 1.
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur ersten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 114
„Lünepark“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a
BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem
Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2. Der Bebauungsplan Nr. 114
„Lünepark“, 1. Änderung wird
gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen. |
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