Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
bis zur Höhe von 307.000,00 Euro bei der Investitions-Nr.01-217-004,
Schulreform Gymnasium, Baumaßnahme Johanneum, zugestimmt.
30.04.2009 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung durch
Ratsherrn Völker:
Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
bis zur Höhe von 307.000,00 Euro bei der Investitions-Nr.01-217-004,
Schulreform Gymnasium, Baumaßnahme Johanneum, zugestimmt.
Nichtbehandelte Anfrage zur Sitzung des Rates am 26.03.2009
(Die Vorlage zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie ist der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)