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Vorlage - VO/3257/09  

 
 
Betreff: Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Rainer
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.04.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg wurde am 29.11.2007 u.a. die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Veräußerung des Anlagevermögens und Neuorganisation der Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung in Lüneburg behandelt (Vorlage VO/2673/07). Die zu diesem Tagesordnungspunkt geladenen Berater haben die gegenwärtige Situation der öffentlichen Beleuchtung dargestellt und das anstehende Verfahren ausführlich erläutert.

 

 

Verfahrenablauf:

 

Durchgeführt wurde ein Verhandlungsverfahren nach europaweitem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der VOL. Aufgrund der Bekanntmachung in der Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union haben acht Unternehmen fristgerecht zum 15.01.2008 ihre Teilnahmeanträge abgegeben. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wurde ein Unternehmen mangels Eignung auf Basis der eingereichten Unterlagen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Zwei Unternehmen haben ihre Bewerbung zurückgezogen. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wurden das Vergabeverfahren mit fünf Bieter fortgesetzt.

 

Den Bietern wurden die Verdingungsunterlagen (Vertragsentwürfe, Entwürfe der Leistungsverzeichnisse, Bieterinformationen) sowie die Bewertungsmatrix übersandt. Die Bieter wurden aufgefordert, ihre indikativen Angebote bis zum 04.03.2008 bei der Vergabestelle der Hansestadt Lüneburg abzugeben. Nach Auswertung der indikativen Angebote wurde ein Bieter im weiteren Verfahren zurückgestellt, da das Angebot wirtschaftlich schlechter war als das der übrigen Bieter.

 

Im Mai 2008 wurde eine erste Verhandlungsrunde mit vier Bietern durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse der Verhandlungen wurden die Verdingungsunterlagen überarbeitet und auf ein Pachtmodell mit einem einheitlichen Pacht- und Beleuchtungsvertrag umgestellt. Das Pachtmodell wurde von den meisten Bietern als das vorteilhaftere Modell im Vergleich zum Eigentumsmodell favorisiert und letztendlich von allen Bietern akzeptiert. Die aktualisierten Unterlagen wurden den Bietern vor der zweiten Verhandlungsrunde im Juni 2008 zugeschickt. Nach Abschluss der Verhandlungen wurden die endgültigen Verdingungsunterlagen erstellt und die Bieter auf deren Grundlage aufgefordert, ihre verbindlichen Angebote zum 26.08.2008 bis 13.00 Uhr abzugeben.

 

Die verbindlichen Angebote wurden anhand der gewichteten Kriterien der Bewertungsmatrix ausgewertet, die allen Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes übersandt wurden.

 

Detailliertere Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind dem Vergabevermerk zu entnehmen.

 

 

Inhalte des Vertrages:

 

Der abzuschließende Pacht- und Beleuchtungsvertrag beinhaltet im Wesentlichen den Betrieb, die für die Beleuchtung notwendige Energiebeschaffung, die Instandhaltung und die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen.

 

Die Hansestadt erhält zu Beginn des Vertrages ein Pachtentgelt in Höhe von 4 Mio. Euro. Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt. Der Vertragspartner erhält für seine erbrachten Dienstleistungen eine Pauschale je Lichtpunkt.

 

Der technische Standard für die Beleuchtungsanlagen ist festgelegt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diesen bei allen durchgeführten Maßnahmen zu beachten. Der Leuchtenkatalog ist als Anlage des Vertrages maßgeblich. Der Erneuerungsplan ist jeweils jahresbezogen durch den Vertragspartner zu erstellen und wird mit der Hansestadt abgestimmt.

 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Hansestadt hinsichtlich des Bestandes und der sich ergebenden Veränderungen durch die Erneuerungsmaßnahmen umfangreich Bericht zu erstatten. Die Hansestadt behält Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen.

 

 

Bieterreihenfolge nach Wertung der abschließenden Angebote:

 

Aufgrund der vorgenommenen Bewertung anhand der Bewertungsmatrix ergibt sich folgende Reihenfolge:

 

1.         Luna Lüneburg GmbH Nebenangebot B                    Wertung          8,58 Punkte

2.         Luna Lüneburg GmbH Nebenangebot C                    Wertung          8,51 Punkte

3.         Luna Lüneburg GmbH Hauptangebot                         Wertung          8,50 Punkte

4.         Luna Lüneburg GmbH Nebenangeot A                       Wertung          8,43 Punkte

5.         Nuon Stadtlicht GmbH (Haupt-) Angebot                    Wertung          8,08 Punkte

6.         SWB Beleuchtung GmbH (Haupt-) Angebot              Wertung          1,23 Punkte

 

(BS Energy/Citelum Deutschland GmbH ohne Wertung)

 

Das Angebot des Bestbieters beträgt 88,80 Euro netto je Lichtpunkt und Jahr zuzüglich Umsatzsteuern. Die Aufwendungen für Netzentgelte, EEG, KWKG und Stromsteuern betragen ca. 47,97 Euro netto je Lichtpunkt. Daraus ergeben sich für die Hansestadt Lüneburg Auszahlungen i.H.v. ca. 1.301.528 Euro p.a..

 

Das Angebot der Luna Lüneburg GmbH beinhaltet den Einsatz aus regenerativ erzeugter Energie (zertifiziert) bei einer Reduzierung des Energieverbrauches von derzeit ca. 3,31 Mio. kWh/Jahr auf dann 2,23 Mio. kWh/Jahr im letzten Vertragsjahr 2028. Dies entspricht einer Energieverbrauchsreduzierung von ca. 32,5% ohne Senkung des Beleuchtungsniveaus in der Hansestadt Lüneburg. Dies wird durch umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen realisiert.

 

Der abzuschließende Pacht- und Beleuchtungsvertrag inkl. der Leistungsverzeichnisse und Anlagen sowie die Wertung der verbindlichen Angebote können im Bereich Betriebswirtschaft, Beteiligungen und Controlling eingesehen werden.

 

 

Wirtschaftliche Darstellung:

 

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist die externe Beauftragung mit der Alternative der eigenen Leistungserstellung zu vergleichen. Dabei ist der Leistungsumfang gemäß Angebot für die eigene Leistungserstellung anzupassen. Die Daten für die Anpassung des Leistungsumfanges wurden durch die ILB Dr. Rönitzsch GmbH bereitgestellt.

 

Die Ergebnisse der durchgeführten Investitionsvergleichsrechnung nach der Kapitalwertmethode sind als Anlage beigefügt. Demnach liegt der Barwertvorteil bei der externen Vergabe im Vergleich zur eigenen Leistungserstellung bei über 6 Mio. Euro (siehe Anlage).

 

 

Anmerkungen:

 

Die Preisangaben der Bieter, die nicht für die Zuschlagserteilung vorgeschlagen werden, sind nicht angegeben. Dies geschieht aus Wettbewerbsgründen, da die Bieter sich teilweise in anderen Vergabeverfahren befinden und die Preisangaben der Bieter somit schützenswerte Informationen sind.

 

Die Gründung der Luna Lüneburg GmbH wurde der Kommunalaufsicht gemäß § 116 NGO schriftlich angezeigt. Kommunalaufsichtsrechtlich ist die Gründung der Gesellschaft genehmigt.

 

 

 

Ergänzende Sachdarstellung für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.12.2008 und des Rates der Hansestadt Lüneburg am 04.12.2008:

 

 

Der oben stehende Sachverhalt entspricht dem Wortlaut der Vorlage, welche dem Rat für seine Sitzung am 25.09.2008 übersandt wurde. Der Rat hatte beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den Pacht- und Beleuchtungsvertrag mit der Luna Lüneburg GmbH abzuschließen.

 

Nach dem Beschluss des Rates am 25.09.2008 begann eine Frist, in der Bieter, die nicht für den Zuschlag vorgesehen wurden, intervenieren und ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer anstreben konnten.

 

Ein Bieter machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der Bieter hat im Rahmen eines Nachprüfungsantrages geltend gemacht, dass ein Verstoß gegen das Prinzip der Chancengleichheit vorliegen würde. Der Bieter führte aus, dass die Hansestadt Lüneburg gegen das Mitwirkungsverbot gemäß Vergabeverordnung verstoßen habe, indem an der Entscheidung des Rates am 25.09.2008 auch Ratsmitglieder mitgewirkt haben, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (ehemals Abwassergesellschaft, kurz AGL) als Mehrheitsgesellschafterin der Luna Lüneburg GmbH sind.

 

Die Vergabekammer folgte dem Bieter in diesem Punkt und stellte fest, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein Interessenkonflikt für die Ratsmitglieder bestehe, die ein Mandat im Aufsichtsrat eines der Gesellschafter-Unternehmen der Luna Lüneburg GmbH haben. Der Vergabevermerk ist insoweit (Ziff. A V, S. 4) überholt.

 

Die Angebotswertung selbst und der ursprüngliche Vergabevorschlag sind nach Auffassung der Vergabekammer vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

 

Daher ist der Beschluss für die Vergabe des Pacht- und Beleuchtungsvertrages unter Ausschluss der Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg, die dem Mitwirkungsverbot unterliegen könnten, erneut zu fassen.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.04.2009 und des Rates der Hansestadt Lüneburg am 30.04.2009:

 

Der oben stehende Sachverhalt sowie die ergänzende Sachdarstellung entsprechen dem Wortlaut der Vorlage, welche dem Rat für seine Sitzung am 04.12.2008 übersandt wurde. Der Rat hatte beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den Pacht- und Beleuchtungsvertrag mit der Luna Lüneburg GmbH abzuschließen.

 

Nicht an der Abstimmung teilgenommen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates der Abwassergesellschaft, Grün & Lüneburger Service GmbH, Beigeordneter Blanck und Oberbürgermeister Mädge.

 

Nach dem Beschluss des Rates am 04.12.2008 reichte der Bieter, der den Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt hat, Klage beim zuständigen Oberlandesgericht in Celle ein. Gegenstand der Klage des Bieters war erneut, dass die Hansestadt Lüneburg gegen das Mitwirkungsverbot gemäß Vergabeverordnung verstoßen habe (siehe ergänzende Sachdarstellung für die Sitzung des VA/Rates am 02./04.12.2008).

 

Das Oberlandesgericht folgte dem Bieter in seinem Urteil insoweit, als dass neben den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Abwassergesellschaft, Grün & Lüneburger Service GmbH auch die Ratsmitglieder, die Mitglieder des Energiebeirates der E.ON Avacon AG sind, dem Mitwirkungsverbot unterliegen.

 

Aus Sicht des Oberlandesgerichtes genüge für den Ausschluss der Beiräte der zeitliche Zusammenhang, dass die betroffenen Ratsmitglieder während des Vergabeverfahrens Beiräte gewesen seien. Es komme nicht darauf an, ob sie sich auf Bieterseite auch sachlich beteiligt hätten.

 

Daher ist der Beschluss für die Vergabe des Pacht- und Beleuchtungsvertrages unter Ausschluss der Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg, die dem Mitwirkungsverbot unterliegen könnten, erneut zu fassen.

 

Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist in dem Vergabeverfahren die letzte Instanz.

Die vollständige Entscheidung kann - ebenso wie die weiteren Unterlagen, siehe S. 3 oben, - im Bereich Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling bei Bedarf eingesehen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         35,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                 1.301.528 Euro p.a.

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- Vergabevermerk

- Bewertungsmatrix

- Investitionsvergleichsrechnung

 

Die Anlagen wurden bereits mit der Einladung zur Sitzung des Rates am 25.09.2008 übersandt und sind nicht erneut beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Luna Lüneburg GmbH auf der Grundlage des verbindlichen Angebotes den Pacht- und Beleuchtungsvertrag abzuschließen.