Bürgerinformationssystem
Ergänzende
Sachdarstellung vom 09. April 2009 1.
Die
Anlagen 1-8 werden nicht noch einmal übersandt (siehe ursprüngliche Ratsvorlage
zur Ratssitzung am 26.03.09). 2.
Die
unter Ziffer 3 „Beschlüsse des Rates“ angegebene Vereinbarung
zwischen dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg (siehe unter
Beschlussvorschlag zu c), liegt nunmehr vor. Sie ist der Vorlage als Anlage
9 beigefügt. 3. Die sich aus der Vereinbarung zwischen
dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg ergebenden Änderungen bei der
Besetzung von Stiftungsräten müssen noch in die Satzung der Sparkassenstiftung Süderelbe übernommen
werden. Diese Satzungsänderung erfolgt, wie bereits in § 10 der Vereinbarung
ausgeführt, nach Abstimmung mit dem Landkreis Harburg und der Stadt Buxtehude. Die erste Änderung betrifft die
Besetzung der Umwelt-Stiftung SÜDERELBE gemäß § 10 Absatz 5 der Vereinbarung (§
11 Absatz 2 Buchstabe g der Satzung) mit je einem Mitglied des BUND (Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland), des NABU (Naturschutzbund) sowie mit
dem/der Kreislandwirt/in des Landkreises Lüneburg, bzw. des Landkreises
Harburg. Die zweite Änderung betrifft die
Besetzung des Stiftungsrates für den Fonds Jugend/Sport/Soziales/Wissenschaft
und Bildung, dem nach § 10 Absatz 2 der Vereinbarung vier Mitglieder des
Landkreises Lüneburg statt drei Mitglieder (§ 11 Absatz 2 Buchstabe b der
Satzung) angehören sollen. 4.
Aus
zeitlichen Gründen hat die Sparkasse Lüneburg darum gebeten, auch über die
Besetzung des neuen Verwaltungsrates der Sparkasse Süderelbe einen
Weisungsbeschluss herbeizuführen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen dagegen
keine Bedenken. Die Weisung kann analog zur Verbandsversammlung vorbehaltlich
des Inkrafttretens des öffentlich-rechtlichen Vertrages schon jetzt beschlossen
werden. Gem. § 7 des öffentlich-rechtlichen Vertrages i.V.m. § 6 der
Vereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg ist durch den Rat neben
dem Oberbürgermeister ein weiteres Mitglied für den Verwaltungsrat
vorzuschlagen. Die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung sind
anzuwenden. Nach § 51 Abs. 6 (NGO) steht das Vorschlagsrecht für diesen Sitz
der Gruppe SPD/CDU zu. Sachverhalt: Ausgangssituation Der Bankenmarkt befindet sich – nicht erst seit der
Finanzmarktkrise – im Wandel. Der sich verschärfende Wettbewerb mit
einhergehendem Margenverfall, steigenden Kosten und einer wachsenden
Komplexität von aufsichtsrechtlichen Vorgaben belasten die Ergebnisse der
Sparkassen in zunehmendem Maße. Der Vorstand der Sparkasse Lüneburg hat darauf reagiert und
bereits im Jahre 2007 gemeinsam mit dem Vorstand der Sparkasse
Harburg-Buxtehude ein Gutachten bei der Beratungsgesellschaft zeb/rolfes schierenbeck
associates in Auftrag gegeben. Dieses (Struktur-)Gutachten hatte zum Ziel, die
strategische Positionierung der Sparkassen in der Süderelbe-Region aufgrund der
Anforderungen des regionalen Wirtschaftsraums zu analysieren. Im Rahmen des Gutachtens wurden folgende Bereiche
betrachtet: 1.
Bedeutung
des Wirtschaftsraumes Süderelbe 2.
Rolle
der regionalen Sparkassen innerhalb des Wirtschaftsraumes Süderelbe 3.
Wettbewerb
im Bankenmarkt und die
betriebswirtschaftliche Ausgangssituation der Sparkassen 4.
Definition
von strategischen Handlungsoptionen. Das Gutachten wurde im Jahre 2008 fertig gestellt und den
Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Lüneburg präsentiert. Die Beratungsgesellschaft zeb/ kommt zu dem Ergebnis, dass
durch einen Zusammenschluss der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude
erhebliche betriebswirtschaftliche Nutzenpotentiale für beide Institute gehoben
werden könnten. Zusätzlich könnten hierüber weitere Nutzenpotentiale für die
Wirtschaftsregion Süderelbe, die Kommunen sowie die Einwohner erzielt werden.
Andere, ebenfalls geprüfte Handlungsoptionen wären dagegen aus Nutzensicht weit
weniger attraktiv bzw. die Umsetzbarkeit wäre derzeit nicht oder nur sehr
eingeschränkt gegeben. Auf der Grundlage des Gutachtens hat die Sparkasse Lüneburg
die Vorteile eines Zusammenschlusses in dem als Anlage 1 beigefügten
Papier „Gut für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg – Gut für
die Region“ dargestellt. Eine detaillierte Zusammenfassung liegt dieser Vorlage in
Form einer Management Summary als Anlage 2 bei. Chancen
und Ziele Im Rahmen weiterführender Projektarbeiten wurden die Ziele
und Chancen einer möglichen Fusion der Sparkassen Lüneburg und
Harburg-Buxtehude im Einzelnen herausgearbeitet und definiert: 1.
Für die Kunden „Die neue Betriebsgröße und
die damit verbundene erweiterte Marktstellung bietet nennenswerte Chancen für
alle Kunden“ ·
Bessere
Befriedigung von Bedürfnissen anspruchsvoller Kundengruppen, z.B. im
Firmenkundenbereich oder Private Banking, durch Einsatz von Spezialisten (inkl.
Vertretungsregelungen) ·
Begleitung
der Kommunen bei Spezialprojekten (z.B. Public Private Partnership) dauerhaft
möglich ·
Langfristige
Sicherstellung der Begleitung des expandierenden Mittelstands durch Erhöhung
von Kreditvergabespielräumen ·
Sinnvolle
Erweiterung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes zu attraktiven Preisen im
Interesse aller Kundengruppen durch Verbesserung der Verhandlungsposition ggü.
Produktpartnern ·
Finanzdienstleistungen
für alle Kundenschichten werden langfristig sichergestellt (z.B.
„Jedermann-Konto“). 2.
Für die Region „Die Region profitiert durch
hohe die Wettbewerbsfähigkeit der neuen Sparkasse auf Basis eines gesunden
betriebswirtschaftlichen Fundamentes“ ·
Kreisübergreifende
Förderung des Wirtschaftsraums Süderelbe zur Positionierung im Wettbewerb um
Unternehmen, Investitionen und Fachkräfte ·
Dabei
Berücksichtigung lokaler Interessen auch in fusionierter Sparkasse durch
Implementierung von Regionalvorständen und Regionalbeiräten sichergestellt ·
Dadurch
insgesamt intensivierte Vernetzung von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Kultur in der Region Süderelbe ·
Ausweitung
der Großkreditgrenzen ermöglicht bessere Begleitung von Unternehmen bei
Existenzgründung, Neuansiedlung oder Expansion ·
Region
profitiert mittelbar durch Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie
positive Effekte bei der Gewerbesteuer. 3.
Für die Mitarbeiter „ Eine fusionierte Sparkasse
bietet vielfältige Möglichkeiten für die Mitarbeiter, steigert die
Attraktivität als Arbeitgeber und erleichtert damit die Akquisition von neuen
qualifizierten Fachkräften“ ·
Ausgesprochene
Beschäftigungsgarantie, offene Kommunikation und frühzeitige Besetzung von
Führungspositionen gewährleisten auch im Fusionsprozess größtmögliche Ruhe
innerhalb der Belegschaft ·
Größeres
und breiter aufgestelltes Institut bietet mehr interessante Aufgaben, neue
Stellen und interessante Spezialistenpositionen ·
Durch
konsequentere und intensivierte Personalentwicklungsarbeit können Karriere- und
Entwicklungswege konkreter aufgezeigt werden ·
Gesteigerte
Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber wird Fluktuation tendenziell schmälern
und Erfolgsaussichten bei der externen Personalakquisition steigern. 4.
Für die Sparkasse „Die betriebswirtschaftlichen
Effekte wirken sich mittelfristig positiv auf Ertragslage aus und sichern so
langfristig den Erfolg der Sparkasse“ Ø Zielsetzung: Betriebswirtschaftliche
Synergiepotenziale werden zum Nutzen von Region, Kunden, Mitarbeitern und
Trägern gehoben Ø Annahmen: a.
Es
bestehen aus Synergien heraus für die nächsten 10 Jahre Potentiale zur Kostenreduzierung
für eine fusionierte Sparkasse in Höhe von jährlich 0,5 Mio.EUR. Damit besteht
die Möglichkeit einer Kostenentlastung im 1. Jahr von bis zu 0,5 Mio.EUR, im 2.
Jahr von bis zu 1,0 Mio.EUR, im 3. Jahr von bis zu 1,5 Mio.EUR usw. b.
Es
bestehen aus Synergien heraus für die nächsten 10 Jahre Potentiale zur Ertragssteigerung
für eine fusionierte Sparkasse in Höhe von jährlich 1,5 Mio.EUR. Damit besteht
die Möglichkeit von Ertragssteigerungen im 1. Jahr von bis zu 1,5 Mio.EUR, im
2. Jahr bis zu 3,0 Mio.EUR, im 3. Jahr bis zu 4,5 Mio.EUR usw. Ø Kumulierter Mehrertrag in den ersten
fünf Jahren beträgt 30 Mio. €, die nach Fusionskosten und Reserve (10
Mio. €) als Refinanzierung für die beabsichtigten Stiftungsfinanzierungen
genutzt werden können ·
Belastungen
aus Fusionsprozess werden durch zügige Umsetzung und Übernahme bewährter
Konzepte eingedämmt ·
Förderung
der Region aus neu geplanter Regionalstiftung verbessert öffentliche Wahrnehmung
von Sparkasse und Trägern ·
Synergien
in den Stabsbereichen ermöglichen die Neuordnung von Kapazitäten zugunsten des
Vertriebs; dadurch Vergrößerung der Ertragschancen ·
In
Summe Reduzierung von Projektaufwendungen möglich (Kapazitäten und Kosten) ·
Deutlich
verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten, z.B. durch leichtere Umsetzung von
Anforderungen aus dem Pfandbriefgesetz ·
Erhöhung
der Einflussmöglichkeiten in Gremien und Verbänden. Empfehlung des Verwaltungsrates der Sparkasse
Lüneburg zu einer Fusion mit der Sparkasse Harburg-Buxtehude Das Sparkassengesetz für das Land Niedersachsen (NSpG) sieht
vor, dass vor einem Beschluss der Träger über eine Zusammenlegung von
Sparkassen die Verwaltungsräte der betreffenden Institute anzuhören sind (§ 2
Abs. 1 Satz 1 NSpG). Diese Anhörung ist im Rahmen der Verwaltungsratssitzung
der Sparkasse Lüneburg am 9. März 2009 erfolgt. Der Verwaltungsrat hat mit
großer Mehrheit den folgenden Beschluss gefasst: „Der Verwaltungsrat empfiehlt der
Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg, die
Zusammenlegung der Sparkasse Lüneburg und der Sparkasse Harburg-Buxtehude zu
beschließen und bittet den Kreistag des Landkreises Lüneburg sowie den Stadtrat
der Hansestadt Lüneburg, ihre Vertreter in der Zweckverbandsversammlung
entsprechend anzuweisen.“ Votum der Vorstände der Sparkassen Lüneburg und
Harburg-Buxtehude Die Vorstände der Sparkasse Lüneburg, Herr Holger Dressler
und Herr Karl Reinhold Mai, sowie die Vorstände der Sparkasse
Harburg-Buxtehude, Herr Heinz Lüers und Herr Frank Jäschke, halten eine Fusion
der beiden Sparkassen insbesondere aufgrund der sich dynamisch verändernden
Rahmenbedingungen und der sich daraus ergebenden negativen
betriebswirtschaftlichen Entwicklung für dringend geboten. Darüber hinaus wird
aus Sicht der Vorstände durch eine Fusion die Wahrnehmung des öffentlichen
Auftrages – erweitert durch die Anforderungen des Wirtschaftsraumes
Süderelbe – durch eine neue Sparkasse Süderelbe nachhaltig gesichert. Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission der
Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude: Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Lüneburg, Herr Holger
Dressler, berichtete im Rahmen einer Verwaltungsratssitzung im Mai 2008 über
das Strukturgutachten und die Chancen einer Sparkassen-Fusion und erhielt den
Auftrag, weiterführende Gespräche mit der Sparkasse Harburg-Buxtehude über eine
mögliche Fusion der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude aufzunehmen.
Parallel wurden aus den Verwaltungsräten der beiden Sparkassen Personen benannt,
die im Rahmen einer Trägerverhandlungskommission in der Zeit von Juli 2008 bis
Februar 2009 Gespräche über die Rahmenbedingungen einer möglichen Fusion
geführt haben. Der Verhandlungskommission gehörten folgende Personen an:
Am 26. Februar 2009 wurden die Eckpfeiler einer Fusion der
Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude von der Trägerverhandlungskommission
wie folgt verabschiedet. Eine detaillierte Ausarbeitung der Ergebnisse liegt dieser
Vorlage als Anlage 3 bei.
Fusionsgutachten des Sparkassenverbandes
Niedersachsen Im Rahmen der Diskussionen im Verwaltungsrat der Sparkasse
wurde vereinbart, den Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) mit der Erstellung
eines Fusionsgutachtens zu beauftragen. Der Geschäftsführer des
Sparkassenverbandes, Herr Günter Distelrath, hat die Ergebnisse des Gutachtens
dem Verwaltungsrat der Sparkasse persönlich vorgestellt. Der Verband ist in
seinem Gutachten im Grundsatz zu folgendem Ergebnis gekommen: „Die betriebswirtschaftlichen Daten sowohl der
Sparkasse Lüneburg als auch der Sparkasse Harburg-Buxtehude zeigen, dass beide
Institute solide aufgestellt sind. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein
Zusammenschluss beider Sparkassen sowohl im Ertrags- als auch im
Aufwandsbereich – insbesondere hinsichtlich der Vertriebsleistung und des
gemeinsamen Kostenmanagements – positive strukturelle Veränderungen
auslösen würde. Der Verband stellt fest, dass die aktuell vor Ort
diskutierte Fusion der Sparkasse Lüneburg und der Sparkasse Harburg-Buxtehude
aus seiner Sicht als sinnvoll zu bewerten ist. Insbesondere mit Blick auf das
Konkurrenzverhältnis zur Hamburger Sparkasse ist es wichtig, einen solchen
Prozess rechtzeitig, aktiv gestaltend und aus einer Position der Stärke heraus
in Angriff zu nehmen.“ Zusätzlich zu diesem Gutachten hat die Prüfungsstelle des
Sparkassenverbandes Niedersachsen in beiden Sparkassen eine vorgezogene
Jahresabschlussprüfung durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Bewertung
der Wertpapiereigenanlagen, der Forderungen an Kunden (Kredite), der
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie des
Sachanlagevermögens (insbesondere Grundstücke und Gebäude) geprüft. Im Ergebnis
wurde bestätigt, dass die Bewertung in beiden Instituten angemessen ist und nach
gleichen Maßstäben und Kriterien durchgeführt wurde. Öffentlich-Rechtlicher Vertrag (Fusionsvertrag) Auf Basis der Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission
wurde ein „Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem
Sparkassenzweckverband Lüneburg, dem Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude,
dem Landkreis Harburg und der Stadt Buxtehude“ erarbeitet und mit der
Rechtsabteilung des Sparkassenverbandes Niedersachsen abgestimmt. Dieser
Vertrag ist der Vorlage als Anlage 4.1 beigefügt und bildet die
Grundlage für einen Zusammenschluss der beiden Sparkassen. Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband
Süderelbe Zusätzlich zu dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde auf
Grundlage einer Musterverbandsordnung die Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband
Süderelbe aufgestellt und ebenfalls mit der Rechtsabteilung des SVN abgestimmt
(siehe Anlage 5). Die Verbandsordnung setzt verschiedene Ergebnisse der
Trägerverhandlungskommission im Innenverhältnis des Sparkassenzweckverbandes
um. Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der
Hansestadt Lüneburg Parallel zu den vorstehenden Verhandlungen wurde zwischen
dem Landrat und dem Oberbürgermeister über notwendige zusätzliche
Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg verhandelt. Diese
zusätzlichen Vereinbarungen betreffen allein das Verhältnis
Landkreis/Hansestadt, so dass die Aufnahme in die vorstehenden Verträge und
Satzungen nicht möglich war. 1990 wurden diese Regelungen in die Vereinbarung
zur Bildung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg aufgenommen und vom Rat am
18.10.1990 beschlossen (Anlage 8). Nachdem der Verwaltungsrat am
9.3.2009 angehört wurde und empfohlen hat, der Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg
und Harburg-Buxtehude zuzustimmen, wird die neue Vereinbarung unverzüglich zur
weiteren Abstimmung dem Sparkassenverband vorgelegt. Die Abstimmung ist
erforderlich, um die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Sparkassenrecht
sicherzustellen. Danach wird die Vereinbarung dem Verwaltungsausschuss (am 28.04.09)
und dem Rat (am 30.04.09) als Anlage 9 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Vereinbarung Rates vom 18.10.1990 verliert nach Inkrafttreten der
Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude ihre Gültigkeit. Beschlüsse
des Rates
Gemäß § 4 Abs. (1) des
öffentlich-rechtlichen Vertrages gehören der Verbandsversammlung 3 Mitglieder der Hansestadt Lüneburg an.
Gemäß § 4 Abs. (1) Verbandsordnung setzt sich dieser Personenkreis aus dem
Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister) zusammen. Die Stellvertretung der
in Absatz 1 Buchstabe a) Satz 1 genannten Personen (Hauptverwaltungsbeamte)
bestimmt gemäß § 4 Abs. (2) das jeweilige Verbandsmitglied. Herr
Oberbürgermeister Mädge schlägt als Stellvertreterin Frau Stadtkämmerin
Lukoschek vor. Des Weiteren gehören der
Verbandsversammlung 2 Personen sowie Stellvertreter/-innen an, die für das
Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitgliedes wählbar sind. Gemäß § 51 Abs. (6) NGO ergibt sich
für den Rat die folgende Sitzverteilung: GRUPPE SPD/ CDU 1 Sitz Der zweite Sitz ist nach § 51 Abs. 2
Satz 4 NGO per Losentscheid durch
den Oberbürgermeister zwischen der Gruppe SPD/ CDU und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen zu vergeben, da beide über die gleichen Zahlenbruchanteile verfügen
(jeweils 0,38095). 3. Beschlussfassung über die Vereinbarung
zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg (siehe Anlage 9). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Anlage 1 „Gut
für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg – Gut für die Region“ Anlage 2 Management Summary zum Strukturgutachten der
Beratungsgesellschaft zeb/rolfes schierenbeck associates Anlage 3 Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission Anlage 4.1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
(Fusionsvertrag) Anlage 4.2 Übersicht über die Gremienbesetzung der
Sparkasse Süderelbe Anlage 4.3 Übersicht über die Struktur der
Sparkassenstiftung Süderelbe Anlage 5 Verbandsordnung des
Sparkassenzweckverbandes Süderelbe Anlage
6 Geschäftsordnung für den
Regionalbeirat Lüneburg Anlage
7 Satzung der Sparkassenstiftung
Süderelbe Anlage
8 Vereinbarung gemäß
Ratsbeschluss vom 18.10.1990 Anlage
9 Vereinbarung zwischen dem
Landkreis und der Hansestadt Lüneburg Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zusammenlegung der
Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude zu. Die Vertreter der Hansestadt Lüneburg in
der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg werden gemäß § 12
Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Mai 2006 (Nds. GVBl. S. 203), i. V. m. § 111
Abs. 1 Satz 2 der Neubekanntmachung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 575), angewiesen, in der noch zu
terminierenden Sitzung der Verbandsversammlung wie folgt zu beschließen: 1. Die
Sparkasse Lüneburg und die Sparkasse Harburg-Buxtehude werden gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004
(Nds. GVBl. S. 609), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8.
Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 315), i. V. m.
§ 6 Nr. 12 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg
(Verbandsordnung) vom 9. Juli 2008 zur Sparkasse Süderelbe zusammengelegt. 2. Dem
Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckverband Lüneburg, dem
Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude, dem Landkreis Harburg und der Stadt
Buxtehude (Anlage 4.1) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1
Nr. 5 NKomZG, § 8 Satz 1 der Verordnung über Sparkassenzweckverbände
(SpZwVerbVO) vom 20. November 2006 (Nds. GVBl. S. 562) und §§ 6 Nr. 1, 13 Abs.
1 Satz 1 der Verbandsordnung aus Anlass der Zusammenlegung der Sparkasse
Lüneburg und der Sparkasse Harburg-Buxtehude wird zugestimmt. 3. Dem
Beitritt des Landkreises Harburg und der Stadt Buxtehude zum Sparkassenzweckverband
Lüneburg gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO, § 40 Abs. 1
Nr. 15 NGO und §§ 6 Nr. 1, 12 der Verbandsordnung wird zugestimmt. 4. Die
Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg vom 9. Juli 2008 wird gemäß §§ 17 Abs. 2, 5 Abs. 6 NKomZG i. V.
m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und §§ 6 Nr. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 der Verbandsordnung
geändert und erhält die Fassung gemäß Anlage 5. 5. Sollten sich
bis zur Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg
aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim
Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde
beim Niedersächsischen Innenministerium redaktioneller oder rechtlicher Anpassungsbedarf
bei den Anlagen 4.1 und 5 ergeben, wird der Verwaltungsausschuss
ermächtigt, einen entsprechenden Weisungsbeschluss zu fassen. b) Vorbehaltlich
des Inkrafttretens des öffentlich – rechtlichen Vertrages und der Verbandsordnung
wird die Besetzung der Verbandsversammlung wie folgt festgestellt: Der
Verbandsversammlung gehören an 1. Oberbürgermeister
Ulrich Mädge als Hauptverwaltungsbeamter der Hansestadt Lüneburg. Er wird
vertreten durch Frau Stadtkämmerin Lukoschek. (§ 1
Absatz (1) Buchstabe a) Satz 1 i.V.m. Abs. (2) Satz 2 Verbandsordnung) 2. 2
Personen und Ersatzpersonen, die für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitgliedes
wählbar sind. Die
Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt: GRUPPE SPD/
CDU 1
Sitz GRUPPE
SPD/ CDU oder Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 1 Sitz (Losentscheid) Die
Besetzung der Verbandsversammlung wird wie folgt festgestellt:
c) Die Vereinbarung
zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage 9 wird
beschlossen. d) Vorbehaltlich des
Inkrafttretens des öffentlich-rechtlichen Vertrages und der Verbandsordnung
werden die Vertreter der Hansestadt Lüneburg in der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg angewiesen, folgende Mitglieder
in den Verwaltungsrat der Sparkasse Süderelbe zu entsenden: Herrn Oberbürgermeister Ulrich Mädge sowie 1 Mitglied auf Vorschlag der Gruppe SPD/ CDU (§ 51 Abs. 6
NGO) _________________________________ |
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