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Vorlage - VO/3222/09  

 
 
Betreff: Entwurf einer Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Bussler
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Grünflächen- und Forstausschuss Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.04.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der Anfrage der Gruppe SPD/CDU vom 11.06.2008 zur Ratssitzung am 26.06.2008 wurde die Verwaltung u. a. nach Möglichkeiten gefragt, Störungen der öffentlichen Ordnung im Lüneburger Kurpark in der Zukunft zu verhindern. Zuvor wurden dort nach Feststellung der Fraktionen Bänke und Einrichtungsgegenstände beschädigt sowie Grillfeiern und Getränkeverzehr mit zurückgelassenem Müll und zerbrochenen Flaschen durchgeführt. Auch die Polizeiinspektion Lüneburg hatte auf diese Problematik hingewiesen.

 

Die Beantwortung der genannten Anfrage musste auch in der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 25.09.2008 aus Zeitgründen zurückgestellt werden. Es war allerdings verwaltungsintern vorgesehen worden, von einer Ergänzung der Verordnung der Stadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) abzusehen. Stattdessen wurde der Erlass einer Benutzungsordnung für den Kurpark als Satzung vorgesehen.

 

Der Bereich Ordnung hat die anliegende Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark) entwickelt, mit der Polizei, der Kurmittel GmbH und den innerhalb der Stadtverwaltung zu beteiligenden Stellen abgestimmt. Die BenutzOKurpark enthält teilweise Regelungen, die sich an der Verordnung der Stadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) orientieren, um ihr die nötige Durchsetzungskraft zu verschaffen. Die anliegende Gegenüberstellung der §§ 5, 6 und 7 der Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark) mit den einschlägigen Regelungen der Verordnung der Stadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) soll einen Vergleich der Regelungen ermöglichen.

 

Änderungsvorschläge aus der Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses vom 25.03.2009 wurden in den anliegenden Entwurf bereits eingearbeitet. Neben redaktionellen Änderungen in § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 wurde der § 4 neu gefasst. Der Verweis auf die Beschilderung, wonach diese für die Öffnung ausschlaggebend ist, ist weggefallen. Die Öffnungszeiten werden jetzt in der Benutzungsordnung geregelt. Zudem wurde in § 6 Abs. 1 Buchstabe d) die Grillregelung überarbeitet, die jetzige Regelung ist mit der aus der SOV identisch. Das Grillen nur auf den dafür eingerichteten Plätzen zuzulassen hat sich in der Vergangenheit bewährt. Dadurch wurden Störungen Unbeteiligter und Brandgefahren weitestgehend vermieden. Im Kurpark hätte der zuständige Bereich allerdings noch zu prüfen, inwieweit und an welchen Stellen die Einrichtung eines Grillplatzes möglich wäre. Die Regelung aus § 6 Abs. 1 Buchstabe e), welche sich auf das Fahrradfahren im Kurpark bezieht, soll hingegen unverändert bestehen bleiben. Ziel der Regelung ist es für Kinder, die im Kurpark Fahrradfahren, keinen Rechtsverstoß zu begründen. Weil die vorgegebene Radgröße „bis zu 20 Zoll“ durch den Zusatz „Kleinfahrräder für Kinder“ ergänzt wird, hält die Verwaltung die Regelung inhaltlich für ausreichend bestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

1.             Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark)

2.             Gegenüberstellung der §§ 5, 6 und 7 der Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark) mit den einschlägigen Regelungen der Verordnung der Stadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungsordnung Kurpark (3870 KB) PDF-Dokument (520 KB)    
Anlage 2 2 Vergleich Benutzungsordnung-SOV2 (53 KB) PDF-Dokument (21 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark) wird erlassen.