Bürgerinformationssystem
Oberbürgermeister
Mädge, Ratsherr Bruns, Ratsfrau Hillmer, Beigeordneter Körner, Beigeordnete
Lotze, Ratsherr Neubauer, Ratsherr Pols, Ratsherr Rollert, Ratsherr Schuler,
Ratsherr Srugis, Ratsvorsitzende Thielbörger, Ratsfrau Kießlich, Beigeordneter
Löb, Ratsherr Soldan, Fachbereichsleiter Moßmann und Stadtkämmerin Lukoschek
begeben sich während der Dauer der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt
in den Zuschauerbereich, bzw. verlassen den Sitzungsraum. Sie haben an Beratung
und Abstimmung nicht teilgenommen. Beratungsinhalt: Beigeordneter BLANCK stellt fest, dass der Rat heute eine Entscheidung mit einer
Auswirkung von 26 Millionen Euro treffen, bzw. bestätigen soll. Seine Fraktion
sowie die Fraktion DIE LINKE sei bekanntlich der Auffassung, dass man diese
Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Form nicht treffen könne, da kein
Mensch wisse, ob es derzeit verlässlich zu beurteilen sei, welche technischen
und preislichen Entwicklungen auf dem Strommarkt in den nächsten Jahren
bevorstehen. Daher wolle man auf diese Entscheidung gerne verzichten. Neu
hinzugekommen sei, dass man inzwischen zum dritten Mal deswegen zusammensitze
in von Mal zu Mal dezimierter Runde. Man sitze hier nun zum dritten Mal, da man
sich für sehr viel Geld eine Beraterfirma eingekauft habe, die ein
rechtssicheres Verfahren entwickeln sollte und die darüber beraten sollte, wie die
26 Millionen Euro am besten angelegt werden. Die Berater haben es in zwei
Anläufen nicht geschafft, ein rechtssicheres Verfahren auf die Beine zu stellen
und er frage nun den Rat, ob er trotz alledem dem inhaltlichen Ergebnis dieser
Beratungen noch folgen wolle. Ratsherr RIECHEY findet, dass die Sache langsam ein bisschen peinlich wird.
Seit eineinhalb Jahren werde versucht, die Straßenbeleuchtung zu
teilprivatisieren. Der Ratsbeschluss im September sei von der Vergabekammer
kassiert worden und auch die im Dezember wiederholte Abstimmung sei nun
unwirksam. Die Argumentation der unterlegenen Bieter sei dabei keineswegs
unbegründet oder überraschend gewesen. Natürlich habe die Stadt ein
Eigeninteresse, wenn sie sich selbst über eine Strohfirma die eigene Straßenbeleuchtung
verpachte und die Luna Lüneburg GmbH solle nun zur Hälfte der stadteigenen
Abwassergesellschaft AGL gehören und zur anderen Hälfte der E.ON Avacon.
Gewinne man in einem eigen inszenierten Wettbewerb selbst, könne man damit
rechnen, dass die unterlegenen Bieter skeptisch seien. Das sei durchaus
nachvollziehbar. Die Verflechtungen zwischen der Stadt und dem Energiekonzern
seien ja sehr intensiv. Wenn die Beraterfirma für das Vergabeverfahren eine
sechsstellige Summe bekommen habe, sollte man zumindest annehmen, dass man für
eine solche Summe zumindest ein rechtssicheres Verfahren kaufe. Hier müsse man
eindeutig sagen, dass die Firma ihre Hausaufgaben nicht gemacht habe. Es seien
eklatante Verfahrensfehler im Vergabeverfahren aufgetreten, durch die man
mehrfach gescheitert sei. Seine Fraktion habe im Dezember gesagt, dass man
daraus mit aller Vorsicht die Konsequenzen ziehen und das gesamte
Vergabeverfahren am besten rückabwickeln sollte. Wenn es um die Mitwirkung bei einer Vergabe gehe, bei der
ein Unternehmen begünstigt wird, welches aus zwei anderen gebildet wurde und
dabei für Vertreter des einen Unternehmens bereits ein Mitwirkungsverbot
ausgesprochen wurde, so hätte doch bei jedem, der bei dem zweiten beteiligten
Unternehmen involviert war, der Groschen fallen müssen. Nach der
Geschäftsordnung hätten die Betroffenen dies selbständig vor der Beratung
anzeigen müssen. Spätestens im Dezember hätte jedem, der irgendwie mit der E.ON
Avacon verbandelt sei, klar sein müssen, dass er hätte aufstehen müssen. Es sei
grotesk, es nun zum dritten Mal durchdrücken zu wollen, wobei der Rat jedes Mal
kleiner werde. Es fehle bereits jetzt ein Drittel des gesamten Rates und er
schlage vor, wenn jetzt noch alle Parteienvertreter, deren Organisationen
mindestens fünfstellige Parteispenden von der E.ON erhalten haben, aufstehen
und sich zum Publikum setzen würden, dann dürfe die Entscheidung nur von den
Grünen und von den Linken gefällt werden. Komischerweise seien die Grünen und
die Linken als einzige dagegen. Die Entscheidung sei aber aufgrund der Preisgleitklausel
auch inhaltlich abzulehnen, wie seine Fraktion mehrfach vorgestellt und
ökonomisch vorgerechnet habe: Es handle sich um ein Negativgeschäft. Es hätte
sich vielmehr um ein vorzügliches Projekt als Maßnahme aus dem
Konjunkturprogramm gehandelt, die Straßenbeleuchtung selbst zu sanieren. Heute
biete sich zum dritten Mal die Chance, diese falsche Entscheidung zurück zu
nehmen. Beigeordnete SCHELLMANN hat sich schon gedacht, dass Grüne und Linke nun wieder
Morgenluft wittern würden und denken, man fange wieder von vorne an. So sei es
jedoch nicht. Man könne nicht, wie von Herrn Riechey dargestellt, davon
ausgehen, dass automatisch ‚der Groschen hätte fallen müssen’, was
das Mitwirkungsverbot angehe. Selbst Juristen seien nicht immer einer Meinung.
Dass dem Energiebeirat, der, gelinde gesagt, keine Entscheidungsbefugnis habe,
nun eine solche Kompetenz zugesprochen wurde, habe man nicht erwarten können. Herr Blanck meine, dass man heute nochmals über die Summe
von 26 Millionen Euro entscheide. Das stimme jedoch nicht. Die Entscheidung sei
bereits gefallen, man habe den Zuschlag schon gegeben – er habe nur
einige formelle Schönheitsfehler. Man könne darüber inhaltlich gar nicht mehr
neu entscheiden, da man sich sonst vertragswidrig verhalten würde und eine
riesige Schadenersatzsumme aufzubringen wäre. Daher könne man nur dem formalen
Fehler abhelfen und müsse zu dem stehen, was man bereits entschieden habe. Erster Stadtrat KOCH geht kurz auf das Verfahren ein. Hinsichtlich der Kritik an
den die Stadt beratenden Wirtschafts- und Rechtsexperten werde im weiteren
Verlauf natürlich zu prüfen sein, ob eventuelle Haftungsumstände wegen
Schlechtberatung vorliegen. Allerdings sei auch das Verfahren der Vergabekammer
ein gerichtsähnliches. Dort habe eine Kammer unter Vorsitz eines erfahrenen
Verwaltungsjuristen entschieden und ausführlich und nachvollziehbar begründet,
warum die Mitglieder des Energiebeirates nicht an der Mitwirkung
gehindert seien. Das Oberlandesgericht Celle habe dies jedoch anders gesehen.
Eine solche Entwicklung sei nur schwer vorhersehbar gewesen, zumal es zu dieser
Bestimmung der Vergabeordnung nur wenige Beispiele aus der Rechtsprechung gebe.
Verwechselt werde immer wieder das Mitwirkungsverbot in
einem Vergabeverfahren und das Mitwirkungsverbot nach der NGO. Im
Vergabeverfahren müsse der Anschein der Voreingenommenheit vermieden werden.
Dazu seien die Mitwirkungsvorschriften nach der Vergabeordnung außerordentlich
verschärft worden. Derart enge Grenzen sehe die NGO nicht vor. Es biete sich
auch kein Vergleich mit der Entscheidung über den Konzessionsvertrag an. Wenn
nämlich jemand als Vertreter der Gemeinde in ein Gremium entsandt werde, sei er
gerade nicht befangen im Sinne der kommunalrechtlichen
Mitwirkungsverbote. Es wäre widersinnig, wenn jemand vom Rat in ein Unternehmen
delegiert werde und dieser dann nicht im Rat Bericht erstatten oder an der
Beratung teilnehmen dürfte. Die Vergabeentscheidung selbst sei sachlich und rechtlich
nicht zu beanstanden, das sei sowohl von der Vergabekammer, als auch vom OLG
Celle, nachdrücklich festgestellt worden. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Fraktion DIE LINKE: Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Luna Lüneburg GmbH auf der Grundlage des
verbindlichen Angebotes den Pacht- und Beleuchtungsvertrag abzuschließen. (15,
14, 7, 06) |
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