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Auszug - Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2009    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3257/09 Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Rainer
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss

Oberbürgermeister Mädge, Ratsherr Bruns, Ratsfrau Hillmer, Beigeordneter Körner, Beigeordnete Lotze, Ratsherr Neubauer, Ratsherr Pols, Ratsherr Rollert, Ratsherr Schuler, Ratsherr Srugis, Ratsvorsitzende Thielbörger, Ratsfrau Kießlich, Beigeordneter Löb,

 

Oberbürgermeister Mädge, Ratsherr Bruns, Ratsfrau Hillmer, Beigeordneter Körner, Beigeordnete Lotze, Ratsherr Neubauer, Ratsherr Pols, Ratsherr Rollert, Ratsherr Schuler, Ratsherr Srugis, Ratsvorsitzende Thielbörger, Ratsfrau Kießlich, Beigeordneter Löb, Ratsherr Soldan, Fachbereichsleiter Moßmann und Stadtkämmerin Lukoschek begeben sich während der Dauer der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich, bzw. verlassen den Sitzungsraum. Sie haben an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK stellt fest, dass der Rat heute eine Entscheidung mit einer Auswirkung von 26 Millionen Euro treffen, bzw. bestätigen soll. Seine Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE sei bekanntlich der Auffassung, dass man diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Form nicht treffen könne, da kein Mensch wisse, ob es derzeit verlässlich zu beurteilen sei, welche technischen und preislichen Entwicklungen auf dem Strommarkt in den nächsten Jahren bevorstehen. Daher wolle man auf diese Entscheidung gerne verzichten. Neu hinzugekommen sei, dass man inzwischen zum dritten Mal deswegen zusammensitze in von Mal zu Mal dezimierter Runde. Man sitze hier nun zum dritten Mal, da man sich für sehr viel Geld eine Beraterfirma eingekauft habe, die ein rechtssicheres Verfahren entwickeln sollte und die darüber beraten sollte, wie die 26 Millionen Euro am besten angelegt werden. Die Berater haben es in zwei Anläufen nicht geschafft, ein rechtssicheres Verfahren auf die Beine zu stellen und er frage nun den Rat, ob er trotz alledem dem inhaltlichen Ergebnis dieser Beratungen noch folgen wolle.

 

Ratsherr RIECHEY findet, dass die Sache langsam ein bisschen peinlich wird. Seit eineinhalb Jahren werde versucht, die Straßenbeleuchtung zu teilprivatisieren. Der Ratsbeschluss im September sei von der Vergabekammer kassiert worden und auch die im Dezember wiederholte Abstimmung sei nun unwirksam. Die Argumentation der unterlegenen Bieter sei dabei keineswegs unbegründet oder überraschend gewesen. Natürlich habe die Stadt ein Eigeninteresse, wenn sie sich selbst über eine Strohfirma die eigene Straßenbeleuchtung verpachte und die Luna Lüneburg GmbH solle nun zur Hälfte der stadteigenen Abwassergesellschaft AGL gehören und zur anderen Hälfte der E.ON Avacon. Gewinne man in einem eigen inszenierten Wettbewerb selbst, könne man damit rechnen, dass die unterlegenen Bieter skeptisch seien. Das sei durchaus nachvollziehbar. Die Verflechtungen zwischen der Stadt und dem Energiekonzern seien ja sehr intensiv.

Wenn die Beraterfirma für das Vergabeverfahren eine sechsstellige Summe bekommen habe, sollte man zumindest annehmen, dass man für eine solche Summe zumindest ein rechtssicheres Verfahren kaufe. Hier müsse man eindeutig sagen, dass die Firma ihre Hausaufgaben nicht gemacht habe. Es seien eklatante Verfahrensfehler im Vergabeverfahren aufgetreten, durch die man mehrfach gescheitert sei. Seine Fraktion habe im Dezember gesagt, dass man daraus mit aller Vorsicht die Konsequenzen ziehen und das gesamte Vergabeverfahren am besten rückabwickeln sollte.

Wenn es um die Mitwirkung bei einer Vergabe gehe, bei der ein Unternehmen begünstigt wird, welches aus zwei anderen gebildet wurde und dabei für Vertreter des einen Unternehmens bereits ein Mitwirkungsverbot ausgesprochen wurde, so hätte doch bei jedem, der bei dem zweiten beteiligten Unternehmen involviert war, der Groschen fallen müssen. Nach der Geschäftsordnung hätten die Betroffenen dies selbständig vor der Beratung anzeigen müssen. Spätestens im Dezember hätte jedem, der irgendwie mit der E.ON Avacon verbandelt sei, klar sein müssen, dass er hätte aufstehen müssen. Es sei grotesk, es nun zum dritten Mal durchdrücken zu wollen, wobei der Rat jedes Mal kleiner werde.

Es fehle bereits jetzt ein Drittel des gesamten Rates und er schlage vor, wenn jetzt noch alle Parteienvertreter, deren Organisationen mindestens fünfstellige Parteispenden von der E.ON erhalten haben, aufstehen und sich zum Publikum setzen würden, dann dürfe die Entscheidung nur von den Grünen und von den Linken gefällt werden. Komischerweise seien die Grünen und die Linken als einzige dagegen.

Die Entscheidung sei aber aufgrund der Preisgleitklausel auch inhaltlich abzulehnen, wie seine Fraktion mehrfach vorgestellt und ökonomisch vorgerechnet habe: Es handle sich um ein Negativgeschäft. Es hätte sich vielmehr um ein vorzügliches Projekt als Maßnahme aus dem Konjunkturprogramm gehandelt, die Straßenbeleuchtung selbst zu sanieren. Heute biete sich zum dritten Mal die Chance, diese falsche Entscheidung zurück zu nehmen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN hat sich schon gedacht, dass Grüne und Linke nun wieder Morgenluft wittern würden und denken, man fange wieder von vorne an. So sei es jedoch nicht. Man könne nicht, wie von Herrn Riechey dargestellt, davon ausgehen, dass automatisch ‚der Groschen hätte fallen müssen’, was das Mitwirkungsverbot angehe. Selbst Juristen seien nicht immer einer Meinung. Dass dem Energiebeirat, der, gelinde gesagt, keine Entscheidungsbefugnis habe, nun eine solche Kompetenz zugesprochen wurde, habe man nicht erwarten können.

Herr Blanck meine, dass man heute nochmals über die Summe von 26 Millionen Euro entscheide. Das stimme jedoch nicht. Die Entscheidung sei bereits gefallen, man habe den Zuschlag schon gegeben – er habe nur einige formelle Schönheitsfehler. Man könne darüber inhaltlich gar nicht mehr neu entscheiden, da man sich sonst vertragswidrig verhalten würde und eine riesige Schadenersatzsumme aufzubringen wäre. Daher könne man nur dem formalen Fehler abhelfen und müsse zu dem stehen, was man bereits entschieden habe.

 

Erster Stadtrat KOCH geht kurz auf das Verfahren ein. Hinsichtlich der Kritik an den die Stadt beratenden Wirtschafts- und Rechtsexperten werde im weiteren Verlauf natürlich zu prüfen sein, ob eventuelle Haftungsumstände wegen Schlechtberatung vorliegen. Allerdings sei auch das Verfahren der Vergabekammer ein gerichtsähnliches. Dort habe eine Kammer unter Vorsitz eines erfahrenen Verwaltungsjuristen entschieden und ausführlich und nachvollziehbar begründet, warum die Mitglieder des Energiebeirates nicht an der Mitwirkung gehindert seien. Das Oberlandesgericht Celle habe dies jedoch anders gesehen. Eine solche Entwicklung sei nur schwer vorhersehbar gewesen, zumal es zu dieser Bestimmung der Vergabeordnung nur wenige Beispiele aus der Rechtsprechung gebe.

Verwechselt werde immer wieder das Mitwirkungsverbot in einem Vergabeverfahren und das Mitwirkungsverbot nach der NGO. Im Vergabeverfahren müsse der Anschein der Voreingenommenheit vermieden werden. Dazu seien die Mitwirkungsvorschriften nach der Vergabeordnung außerordentlich verschärft worden. Derart enge Grenzen sehe die NGO nicht vor. Es biete sich auch kein Vergleich mit der Entscheidung über den Konzessionsvertrag an. Wenn nämlich jemand als Vertreter der Gemeinde in ein Gremium entsandt werde, sei er gerade nicht befangen im Sinne der kommunalrechtlichen Mitwirkungsverbote. Es wäre widersinnig, wenn jemand vom Rat in ein Unternehmen delegiert werde und dieser dann nicht im Rat Bericht erstatten oder an der Beratung teilnehmen dürfte.

Die Vergabeentscheidung selbst sei sachlich und rechtlich nicht zu beanstanden, das sei sowohl von der Vergabekammer, als auch vom OLG Celle, nachdrücklich festgestellt worden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Luna Lüneburg GmbH auf der Grundlage des verbindlichen Angebotes den Pacht- und Beleuchtungsvertrag abzuschließen.

 

 

(15, 14, 7, 06)