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Auszug - Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2008  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.04.2009    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3256/09 Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Mareike Aechter-Westerhoff
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Laut Ratsherrn RIECHEY sind sicherlich einige der Gutachten durchaus notwendig gewesen und nicht zu beanstanden. Es seien jedoch insgesamt über 300.000 Euro an Gutachten ausgegeben worden in einer Situation, in der an anderer Stelle um Einhundert-Euro-Beträge gekämpft werden müsse, daher müsse man genauer hinsehen, um welche Gutachten es sich im einzelnen handle.

Mehr als die Hälfte der Gesamtsumme betreffe Gutachten, die mit der Neuordnung der Museumslandschaft zusammenhängen. Die Museumslandschaft liege auch ihm sehr am Herzen, diese Gutachten seien aber einfach zu teuer eingekauft worden, das hätte man irgendwie günstiger organisieren müssen. Die mehr als 100.000 Euro Beratungsleistungen für die verkorkste Vergabe der Straßenbeleuchtung seien darin noch nicht einmal enthalten. Da wolle er wissen, ob die Firma ihr Geld schon im voraus bekommen habe, oder ob diese Belastung noch auf die Stadt zukomme.

Es werde oftmals Geld verbraten, das besser hätte eingespart werden können. Hier sei ihm insbesondere ein bodengeologisches Gutachten zur islamischen Bestattung ohne Sarg aufgefallen. Da hätte man doch einfach mal unterschiedliche kulturelle Bestattungsbräuche akzeptieren und sich diese Ausgabe schenken können. Mit dem Geld hätte man beispielsweise einen in der Existenz bedrohten sozialen Wohlfahrtsverein, der wichtige Betreuungsaufgaben für die Stadt wahrnimmt, vor dem Aus bewahren können. Es gebe viele andere Beispiele. Mit Bedauern nehme seine Fraktion die Auflistung zur Kenntnis, zustimmen könne sie ihr nicht.

 

Oberbürgermeister MÄDGE hält entgegen, dass er wünsche, dass Herr Riechey in den Bundestag einziehe, um die Abschaffung jenes Gesetzes voranzutreiben, aufgrund dessen das kritisierte bodengeologische Gutachten von der Stadt habe erstellt werden müssen. Die Fraktion DIE LINKE kritisiere die Verwaltung für Dinge, die sie aufgrund gesetzlicher Vorschrift umzusetzen habe. Die Einhaltung und Durchführung von Gesetzen sei Aufgabe von Rat und Verwaltung, anderenfalls mache sie sich strafbar. Man könne lang und breit diskutieren, ob ein solches Gutachten notwendig sei, die Stadt sei jedoch aus rechtlichen Gründen zur Einholung verpflichtet gewesen.

Bei der Museumslandschaft schreibe die EU vor, dass eine Machbarkeitsstudie mit wissenschaftlichen Mitarbeitern erstellt werden müsse, damit sie anerkannt werde. Wenn man sich einig sei, dass man die Museumslandschaft neu aufstellen wolle, brauche man dafür die entsprechenden Gutachten.

Das Gutachten für die Straßenbeleuchtung sei im übrigen bereits in dem Bericht für das Jahr 2007 enthalten gewesen und zwar nicht, weil es damals schon bezahlt wurde, sondern weil seit 2007 an der Vergabeentscheidung gearbeitet werde und seinerzeit diese Position im Haushalt geschaffen werden musste. Nicht angesprochen habe Herr Riechey hingegen das ebenfalls in der Übersicht enthaltene Gutachten für die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Lampenverkauf. Hier könne man ebenso gut diskutieren, ob man so etwas inszenieren müsse.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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