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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 30.04.2009    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschrift vom 26.03.2009      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Vertreter in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg hier: Zustimmung zur Fusion der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude zur "Sparkasse Süderelbe"
Enthält Anlagen
VO/3216/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude zu.

 

Die Vertreter der Hansestadt Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg werden gemäß § 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Mai 2006 (Nds. GVBl. S. 203), i. V. m. § 111 Abs. 1 Satz 2 der Neubekanntmachung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 575), angewiesen, in der noch zu terminierenden Sitzung der Verbandsversammlung wie folgt zu beschließen:

 

1.      Die Sparkasse Lüneburg und die Sparkasse Harburg-Buxtehude werden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 609), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 315), i. V. m.  § 6 Nr. 12 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg (Verbandsordnung) vom 9. Juli 2008 zur Sparkasse Süderelbe zusammengelegt.

 

2.      Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem  Sparkassenzweckverband Lüneburg, dem Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude, dem Landkreis Harburg und der Stadt Buxtehude (Anlage 4.1) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 NKomZG, § 8 Satz 1 der Verordnung über Sparkassenzweckverbände (SpZwVerbVO) vom 20. November 2006 (Nds. GVBl. S. 562) und §§ 6 Nr. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 der Verbandsordnung aus Anlass der Zusammenlegung der Sparkasse Lüneburg und der Sparkasse Harburg-Buxtehude wird zugestimmt.

 

3.      Dem Beitritt des Landkreises Harburg und der Stadt Buxtehude zum Sparkassenzweckverband Lüneburg gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO, § 40 Abs. 1 Nr. 15 NGO und §§ 6 Nr. 1, 12 der Verbandsordnung wird zugestimmt.

 

4.      Die Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg vom 9. Juli 2008  wird gemäß §§ 17 Abs. 2, 5 Abs. 6 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und §§ 6 Nr. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 der Verbandsordnung geändert und erhält die Fassung gemäß Anlage 5.

 

5.      Sollten sich bis zur Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Innenministerium redaktioneller oder rechtlicher Anpassungsbedarf bei den Anlagen 4.1 und 5 ergeben, wird der Verwaltungsausschuss ermächtigt, einen entsprechenden Weisungsbeschluss zu fassen.

 

 

b)

Vorbehaltlich des Inkrafttretens des öffentlich – rechtlichen Vertrages und der Verbandsordnung wird die Besetzung der Verbandsversammlung wie folgt festgestellt:

 

Der Verbandsversammlung gehören an

 

1.      Oberbürgermeister Ulrich Mädge als Hauptverwaltungsbeamter der Hansestadt Lüneburg.

Er wird vertreten durch Frau Stadtkämmerin Lukoschek.

(§ 1 Absatz (1) Buchstabe a) Satz 1 i.V.m. Abs. (2) Satz 2 Verbandsordnung)

 

 

2.      2 Personen und Ersatzpersonen, die für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitgliedes wählbar sind.

 

Die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt:

 

GRUPPE SPD/ CDU                                                                       1 Sitz

 

GRUPPE SPD/ CDU oder Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen    1 Sitz (Losentscheid)

 

Die Besetzung der Verbandsversammlung wird wie folgt festgestellt:

 

Ordentliche Mitglieder

Ersatzpersonen

GRUPPE SPD/ CDU

 

 

 

 

 

 

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

 

 

c)

Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage 9 wird beschlossen.

 

d)

Vorbehaltlich des Inkrafttretens des öffentlich-rechtlichen Vertrages und der Verbandsordnung werden die Vertreter der Hansestadt Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg angewiesen, folgende Mitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse Süderelbe zu entsenden:

 

Herrn Oberbürgermeister Ulrich Mädge

 

sowie 1 Mitglied auf Vorschlag der Gruppe SPD/ CDU (§ 51 Abs. 6 NGO)

 

 

_________________________________

 

   
    30.04.2009 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 5 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt die Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude mehrheitlich bei 22 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,  der FDP-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE sowie Teilen der CDU-Fraktion gegen 21 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion sowie Teilen der CDU-Fraktion ab.

 

(01, 15, II, I, 02)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Geheime Abstimmung (94 KB)      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Entwurf einer Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark)
Enthält Anlagen
VO/3222/09  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung Investitions-Nr. 01-217-004 Schulreform Gymnasium Baumaßnahme Johanneum  
Enthält Anlagen
VO/3264/09  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Unterrichtung "Haushaltssperren-Einsparung Investitionen"  
Enthält Anlagen
VO/3263/09  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Benennung der Erschließungsstraße für die Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei an der Konrad-Adenauer-Straße  
Enthält Anlagen
VO/3230/09  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung  
Enthält Anlagen
VO/3257/09  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2008  
Enthält Anlagen
VO/3256/09  
Ö 12     Ausschussveränderungen      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen  
Enthält Anlagen
VO/3240/09  
Ö 12.2  
Enthält Anlagen
Veränderung im Verwaltungsrat der Sparkasse Lüneburg hier: Berufung eines Nachfolgers im Verwaltungsrat und Weisung an die Vertreter in der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg  
Enthält Anlagen
VO/3266/09  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 14  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 15     Nichtbehandelte Anfrage zur Sitzung des Rates am 26.03.2009 (Die Vorlage zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie ist der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 15.1  
Enthält Anlagen
Kreisumlage auf dem Prüfstand (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 21.01.09)  
Enthält Anlagen
VO/3184/09  
Ö 16     Neue Anträge      
Ö 16.1  
Enthält Anlagen
Stärkung der politischen Information durch Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.03.2009)  
Enthält Anlagen
VO/3238/09  
Ö 16.2  
Enthält Anlagen
Verleihung des Ehrenringes der Stadt Lüneburg an Herrn Wolfgang Weber (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 01.04.2009)  
Enthält Anlagen
VO/3244/09  
Ö 17     Neue Anfragen      
Ö 17.1  
Enthält Anlagen
Flugzeugabsturz am 31.März - geplante Flugplatzerweiterung (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.04.2009, eingegangen am 04.04.2009)  
Enthält Anlagen
VO/3253/09  
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)