Der
Schulausschuss empfiehlt, das Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der
Tagesbetreuung für die Grundschüler zu bezuschussen, deren Familien nach den
Bestimmungen des SGB II oder SGB XII(Ergänzung:
auch nach demAsylbewerberleistungsgesetz) von dem Entgelt
für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind.
Es
ist von der Schulverwaltung unter Beteiligung der Träger dieser
Betreuungseinrichtungen ein gutschein-basiertes System zu entwickeln, welches
spätestens ab dem 01.04.2008 dem genannten Kreis von Grundschülern zugute
kommt.
Die
notwendigen Haushaltsmittel sind durch eine Erhöhung des Ansatzes der
(bisherigen) Haushaltsstelle 2100.71810 – Zuschuss Nachmittagsbetreuung
– sicher zu stellen.
Der
Schulausschuss spricht die Erwartung aus, dass auch das Land Niedersachsen im
Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung eine anteilige Förderung des
Mittagessens in der Schule vorsieht.
Die
Maßnahme wird zunächst auf zwei Jahre befristet.
16.10.2007 - Schulausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Schulausschuss empfiehlt, das Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der
Tagesbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler zu bezuschussen, deren
Familien nach den Bestimmungen des SGB II oder SGB XII (Ergänzung: auch
nach demAsylbewerberleistungsgesetz) von dem Entgelt für die
Ausleihe von Schulbüchern befreit sind.
Es
ist von der Schulverwaltung unter Beteiligung der Träger dieser
Betreuungseinrichtungen ein gutschein-basiertes System zu entwickeln, welches
spätestens ab dem 01.04.2008 dem genannten Kreis von Grundschülerinnen und
Grundschülern zugute kommt.
Die
notwendigen Haushaltsmittel sind durch eine Erhöhung des Ansatzes der
(bisherigen) Haushaltsstelle 2100.71810 – Zuschuss Nachmittagsbetreuung
– sicher zu stellen.
Der
Schulausschuss spricht die Erwartung aus, dass auch des Land Niedersachsen im
Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung eine anteilige Förderung des
Mittagessens in der Schule vorsieht.
Die
Maßnahme wird zunächst auf zwei Jahre befristet.