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Auszug - Förderung des Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der Tagesbetreuung für städtische Grundschülerinnen und Grundschüler  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.10.2007    
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Schule Am Sandberg (Ochtmissen)
Ort: Vögelser Str. 3, 21339 Lüneburg
VO/2585/07 Förderung des Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der Tagesbetreuung für städtische Grundschülerinnen und Grundschüler
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge trägt in Ergänzung zur Vorlage vor, dass es Ziel der Stadt Lüneburg sei, die bisher bestehende anteilige Mittagsverpflegung in Grundschulen auf alle Grundschulen auszuweiten. Für Grundschulen seien daher bereits entsprechend mehr Mittel für den Haushalt vorgeschlagen worden. Hinsichtlich der hier vorgeschlagenen Bezuschussung des Mittagsangebotes sei die Zuständigkeit des Bundes im Rahmen des SGB II / XII gegeben. Auch auf Landesebene bestehen schon diesbezügliche Überlegungen. Da die Problematik jedoch einer zeitnahen Lösung bedarf, wird einer möglichen Gesetzesanpassung vorgegriffen und deswegen auch eine entsprechende Befristung von 2 Jahren vorgeschlagen.

Eine weitere Überlegung ist nach Auffassung des Oberbürgermeisters, eine verpflichtende Essensteilnahme einzuführen, damit die aufwändig errichteten Mensen nicht später leer stehen.

Die Bezuschussung des Mittagessens mit je 1 € wird zunächst für den Grundschulbereich vorgeschlagen, da es für den Bereich der weiterführenden Schulen bereits interne Lösungen z.B. durch Fördervereine gibt. Dies wird auch unter Bezugnahme auf den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dargestellt.

Auch die weitere Entwicklung kommunaler Grundschulen – z.B. Lüne – ist hier einzubeziehen. Insgesamt sei der Vorschlag, das Mittagessen für bedürftige Grundschüler zu fördern, als Einstieg zu betrachten, im Anschluss werden die weiterführenden Schulen betrachtet.

Ergänzend berichtet der Oberbürgermeister zudem, dass in anderen niedersächsischen Städten ebenfalls eigene Regelungen vorgenommen wurden. Hinsichtlich einer möglichen Anrechnung von Zuschüssen beim ALG sei festzustellen, dass Zuschüsse bis zu einer Grenze von 50 € nicht zu Kürzungen beim ALG führen. Eine Variante, die nicht zu einer Direktzahlung an die Berechtigten führt (z.B. Gutscheine) sei jedoch zu bevorzugen.

 

Ratsherr Nowak befürwortet den Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich; daher sei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch ein entsprechender Ratsantrag gestellt worden.

Der vorgelegte Ergänzungsantrag sollte den Anteil der Hilfeempfänger unter den Schülerinnen und Schülern konkretisieren.

 

Bürgermeister Dr. Scharf weist auf die bundesweite diesbezügliche Diskussion hin. Die Schere zwischen arm und reich dürfe nicht noch weiter auseinandergehen. Deswegen sei ein Zuschuss zum Essen erforderlich. Auch das Ziel, dass möglichst viele Kinder am Mittagessen teilnehmen sollte verfolgt werden, eine verpflichtende Teilnahme lehnt er jedoch eher ab.

 

Beigeordnete Schellmann erinnert daran, dass sich der Schulausschuss schon lange mit der Thematik befasst habe, insbesondere im Zusammenhang mit diesbezüglichen Elterninitiativen, die ein Essens- und Betreuungsangebot an Grundschulen eingeführt haben.

Sie plädiert ebenfalls für die freiwillige Teilnahme, da in manchen Familien auch das gemeinsame Familienessen weiter gepflegt werden soll. Eine flexible, auch auf nur einzelne Tage der Woche ausgerichtete Teilnahmemöglichkeit wäre begrüßenswert, außerdem sollte eine pädagogische Einbeziehung des Essens in das Schulleben erfolgen.

 

Bezugnehmend auf den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert Erster Stadtrat Koch, dass die Zahl der potentiellen Anspruchsberechtigten aus der Zahl der Berechtigten für Lehrmittelhilfe hergeleitet wurde. Statistiken über den Leistungsbezug z.B. nach SGB II werden an den Schulen nicht geführt. Neben der Anzahl der potentiell berechtigten Grundschüler, die in der Vorlage genannt ist, lauten die Zahlen für die weiterführenden Schulen:

HS Stadtmitte: 97

HS Kreideberg: 71

Christiani-Schule: 104

 

Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, fasst zusammen, dass eine grundsätzliche Zustimmung der Mitglieder des Ausschusses zu verzeichnen sei. Auf ihren Vorschlag hin erfolgt keine gesonderte Abstimmung über den Ergänzungsantrag, so dass sie über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt. Dieser wird der Vollständigkeit halber beim Kreis der Anspruchsberechtigten um Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ergänzt.

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig gefasst.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt, das Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der Tagesbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler zu bezuschussen, deren Familien nach den Bestimmungen des SGB II oder SGB XII (Ergänzung: auch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) von dem Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind.

 

Es ist von der Schulverwaltung unter Beteiligung der Träger dieser Betreuungseinrichtungen ein gutschein-basiertes System zu entwickeln, welches spätestens ab dem 01.04.2008 dem genannten Kreis von Grundschülerinnen und Grundschülern zugute kommt.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind durch eine Erhöhung des Ansatzes der (bisherigen) Haushaltsstelle 2100.71810 – Zuschuss Nachmittagsbetreuung – sicher zu stellen.

 

Der Schulausschuss spricht die Erwartung aus, dass auch des Land Niedersachsen im Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung eine anteilige Förderung des Mittagessens in der Schule vorsieht.

 

Die Maßnahme wird zunächst auf zwei Jahre befristet.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            10

Nein-Stimmen:            0

  Enthaltungen:            0