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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge trägt in Ergänzung zur Vorlage vor, dass es Ziel der Stadt Lüneburg sei,
die bisher bestehende anteilige Mittagsverpflegung in Grundschulen auf alle
Grundschulen auszuweiten. Für Grundschulen seien daher bereits entsprechend
mehr Mittel für den Haushalt vorgeschlagen worden. Hinsichtlich der hier
vorgeschlagenen Bezuschussung des Mittagsangebotes sei die Zuständigkeit des
Bundes im Rahmen des SGB II / XII gegeben. Auch auf Landesebene bestehen schon
diesbezügliche Überlegungen. Da die Problematik jedoch einer zeitnahen Lösung
bedarf, wird einer möglichen Gesetzesanpassung vorgegriffen und deswegen auch
eine entsprechende Befristung von 2 Jahren vorgeschlagen. Eine
weitere Überlegung ist nach Auffassung des Oberbürgermeisters, eine
verpflichtende Essensteilnahme einzuführen, damit die aufwändig errichteten
Mensen nicht später leer stehen. Die
Bezuschussung des Mittagessens mit je 1 € wird zunächst für den
Grundschulbereich vorgeschlagen, da es für den Bereich der weiterführenden
Schulen bereits interne Lösungen z.B. durch Fördervereine gibt. Dies wird auch
unter Bezugnahme auf den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
dargestellt. Auch
die weitere Entwicklung kommunaler Grundschulen – z.B. Lüne – ist
hier einzubeziehen. Insgesamt sei der Vorschlag, das Mittagessen für bedürftige
Grundschüler zu fördern, als Einstieg zu betrachten, im Anschluss werden die
weiterführenden Schulen betrachtet. Ergänzend
berichtet der Oberbürgermeister zudem, dass in anderen niedersächsischen
Städten ebenfalls eigene Regelungen vorgenommen wurden. Hinsichtlich einer
möglichen Anrechnung von Zuschüssen beim ALG sei festzustellen, dass Zuschüsse
bis zu einer Grenze von 50 € nicht zu Kürzungen beim ALG führen. Eine
Variante, die nicht zu einer Direktzahlung an die Berechtigten führt (z.B.
Gutscheine) sei jedoch zu bevorzugen. Ratsherr
Nowak befürwortet den Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich; daher sei von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch ein entsprechender Ratsantrag gestellt
worden. Der
vorgelegte Ergänzungsantrag sollte den Anteil der Hilfeempfänger unter den
Schülerinnen und Schülern konkretisieren. Bürgermeister
Dr. Scharf weist auf die bundesweite diesbezügliche Diskussion hin. Die Schere
zwischen arm und reich dürfe nicht noch weiter auseinandergehen. Deswegen sei
ein Zuschuss zum Essen erforderlich. Auch das Ziel, dass möglichst viele Kinder
am Mittagessen teilnehmen sollte verfolgt werden, eine verpflichtende Teilnahme
lehnt er jedoch eher ab. Beigeordnete
Schellmann erinnert daran, dass sich der Schulausschuss schon lange mit der
Thematik befasst habe, insbesondere im Zusammenhang mit diesbezüglichen
Elterninitiativen, die ein Essens- und Betreuungsangebot an Grundschulen
eingeführt haben. Sie
plädiert ebenfalls für die freiwillige Teilnahme, da in manchen Familien auch
das gemeinsame Familienessen weiter gepflegt werden soll. Eine flexible, auch
auf nur einzelne Tage der Woche ausgerichtete Teilnahmemöglichkeit wäre
begrüßenswert, außerdem sollte eine pädagogische Einbeziehung des Essens in das
Schulleben erfolgen. Bezugnehmend
auf den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert Erster
Stadtrat Koch, dass die Zahl der potentiellen Anspruchsberechtigten aus der
Zahl der Berechtigten für Lehrmittelhilfe hergeleitet wurde. Statistiken über
den Leistungsbezug z.B. nach SGB II werden an den Schulen nicht geführt. Neben
der Anzahl der potentiell berechtigten Grundschüler, die in der Vorlage genannt
ist, lauten die Zahlen für die weiterführenden Schulen: HS
Stadtmitte: 97 HS
Kreideberg: 71 Christiani-Schule:
104 Die
Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, fasst zusammen, dass eine grundsätzliche
Zustimmung der Mitglieder des Ausschusses zu verzeichnen sei. Auf ihren
Vorschlag hin erfolgt keine gesonderte Abstimmung über den Ergänzungsantrag, so
dass sie über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt. Dieser wird der
Vollständigkeit halber beim Kreis der Anspruchsberechtigten um Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ergänzt. Die
Beschlussempfehlung wird einstimmig gefasst. Beschluss: Der
Schulausschuss empfiehlt, das Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der
Tagesbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler zu bezuschussen, deren
Familien nach den Bestimmungen des SGB II oder SGB XII (Ergänzung: auch
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) von dem Entgelt für die
Ausleihe von Schulbüchern befreit sind. Es
ist von der Schulverwaltung unter Beteiligung der Träger dieser
Betreuungseinrichtungen ein gutschein-basiertes System zu entwickeln, welches
spätestens ab dem 01.04.2008 dem genannten Kreis von Grundschülerinnen und
Grundschülern zugute kommt. Die
notwendigen Haushaltsmittel sind durch eine Erhöhung des Ansatzes der
(bisherigen) Haushaltsstelle 2100.71810 – Zuschuss Nachmittagsbetreuung
– sicher zu stellen. Der
Schulausschuss spricht die Erwartung aus, dass auch des Land Niedersachsen im
Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung eine anteilige Förderung des
Mittagessens in der Schule vorsieht. Die
Maßnahme wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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