Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Die
Vorsitzende des Schulausschusses, Beigeordnete Lotze, begrüßt die Mitglieder
des Schulausschusses und die anwesenden Gäste. Die Beschlussfähigkeit wird
festgestellt. Im
Anschluss begrüßt die Schulleiterin der gastgebenden Schule Am Sandberg, Frau
Böttcher, die Anwesenden. Sie gibt eine kurze Beschreibung der Schule als
einzügige Volle Halbtagsschule mit einer offenen Eingangsstufe der Jahrgänge 1
und 2 ab. Die Schule verfügt über keine Gruppenräume, so dass unter Ausnutzung
aller Räumlichkeiten und Flure gearbeitet werden muss. Bei der im April
durchgeführten Schulinspektion ist die Schule äußerst positiv bewertet worden.
Beim späteren Schulrundgang wird Gelegenheit sein, die Schulräume zu
besichtigen. Im
Zusammenhang mit dem Thema Schulinspektion berichtet Stadtdirektor Koch, dass
die vorab kritisch betrachtete Schulinspektion sich insgesamt deutlich positiv
entwickelt habe. Die Einbeziehung des Schulträgers sei jedoch noch nicht
optimal gelöst. Ca. 10% des Inspektionsberichtes erstrecken sich auf Themen,
die in der Zuständigkeit des Schulträgers liegen. Dieser ist beim Schulrundgang
der Inspektion auch entsprechend vertreten. Stellungnahmen zum Berichtsentwurf
fließen später jedoch nicht direkt in den Bericht ein, sondern werden als
Anlagen geführt. In diesem Fall, wo eine detaillierte z.T. Gegendarstellung des
Schulträgers zum baulichen Zustand und geplanten Maßnahmen erfolgte, wurde die
Stellungnahme, die am letzten Tag der Frist
versandt wurde, wegen Verfristung gar nicht einbezogen. Hier müsse es
weitere Verbesserungen in der Zusammenarbeit und Einbeziehung des Schulträgers
geben. Der Inspektionsbericht kann, wie andere Berichte auch, in der
Schulverwaltung eingesehen werden. Das Land ist durch die Verwaltung um
Auskunft gebeten worden, inwiefern die Weitergabe an die Mitglieder des
Schulausschusses zulässig wäre. Frau
Schellmann regt an, sich generell mit dem Umgang mit Inspektionsberichten zu
befassen. Diese werden gerüchteweise bekannt, ohne dass die Mitglieder des
Schulausschusses entsprechend informiert sind. Stadtdirektor Koch erklärt, dass
eine generelle Information über Inspektionsberichte leider nicht möglich sei.
Eine Veröffentlichung, auch von Auszügen, sei nach der gegenwärtigen Rechtslage
nur mit Zustimmung der Schule zulässig. Er werde über den Niedersächsischen
Städtetag eine Änderung dieser Regelungen anregen. |
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