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Auszug - Förderung der Schulausstattung für Erstklässler  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.10.2007    
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Schule Am Sandberg (Ochtmissen)
Ort: Vögelser Str. 3, 21339 Lüneburg
VO/2590/07 Förderung der Schulausstattung für Erstklässler
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge trägt ergänzend zur Vorlage vor, dass das Problem der Schulausstattung nicht nur den Kreis der Erstklässler, sondern im Prinzip auch die weiterführenden Schulen beträfe. Wie auch bei der Bezuschussung des Mittagsessens wird hier zunächst vorgeschlagen, die Erstausstattung von Grundschülern zu bezuschussen, später die weiterführenden Schulen zu betrachten. Ab Klasse 11 erfolgt derzeit keine Befreiung von den Lehrmittelkosten, was im übrigen noch mit dem Land abzustimmen sein.

Der Betrag wird mit 50,00 € vorgeschlagen, dies orientiert sich am Freibetrag beim ALG-Bezug. Das konkrete Beschaffungssystem muss mit den Schulen abgestimmt werden.

Hinsichtlich des möglichen Sponsorings durch die Bürgerstiftung wurden bereits Vorgespräche mit der Vorsitzenden, Frau Frost, geführt. Eine entsprechende Antragstellung ist erforderlich.

 

Bürgermeister Dr. Scharf bekräftigt die grundsätzliche Zustimmung zum Vorschlag, betont allerdings, dass die Zuständigkeit der Kommunen auch hier nicht gegeben sei, sondern entsprechende Nachbesserungen des SGB II erforderlich seien.

 

Beigeordnete Schellmann ergänzt, dass die Einbeziehung der früheren einmaligen Beihilfen in den monatlichen SGB-Satz zwar eingerechnet worden sei, aber die entsprechende Ansparung in den meisten Fällen nicht tatsächlich erfolge oder möglich sei.

Der Betrag für die Ausstattung soll in jedem Fall dem Kind zu gute kommen, aber über die Schule abgerechnet werden. Ihrer Auffassung nach passt der Stiftungszweck der Bürgerstiftung genau auf diese vorgeschlagene Förderung.

 

Der Oberbürgermeister unterstreicht nochmals, dass eine SGB-II-Nachbesserung eindeutig erforderlich sei. Der Bund müsse z.B. durch einmalige Beihilfen gegensteuern.

Auch für diese Förderung werde wegen möglicher Änderungen des Bundes oder Landes eine Befristung vorgeschlagen.

Hinsichtlich der Abwicklung sei z.B. ein Gutscheinsystem denkbar.

 

Beigeordnete Lotze weist darauf hin, dass bei einer dezidierten Aufsplittung der Regelleistungen Schulausstattungen nicht explizit ausgewiesen seien.

 

Die bereits angesprochene Ansparung aus dem Regelsatz ist nach Auffassung der Beigeordneten Baumgarten in Anbetracht der Preissteigerungen nicht zu leisten. Die vorgeschlagene Regelung, bei Grundschülern anzufangen, halte sie für vernünftig.

Einen Finanzierungsvorschlag mit Mitteln der Bürgerstiftung halte sie allerdings für unzulässig, da zunächst entsprechende Anträge gestellt werden müssen.

 

Ratsherr von Mansberg betont die grundsätzliche Einigkeit aller, die Gerechtigkeit der Bildungschancen zu fördern. Die schnelle Reaktion der Kommune sei in dieser Weise möglich, im Gegensatz zu langfristigen Gesetzesänderungen des Bundes. Mit der Entscheidung für die Bezuschussung des Mittagessens würde ein Teil der alltäglichen Gleichberechtigung hergestellt. Dabei ist die Idee, Sponsoren einzubeziehen, noch eine zusätzlicher positiver Punkt.

 

Beigeordnete Lotze schlägt vor, die Verwaltung des Zuschussbetrages durch die Schulen zu erledigen. Fraglich sei, ob es große Unterschiede in den geforderten Materialien und dementsprechend Erstausstattungspreisen gebe.

 

Bürgermeister Dr. Scharf regt an, nur eine Bezuschussung vorzusehen, d.h. die Erziehungsberechtigten auch einen Eigenanteil zahlen zu lassen. Dies ist gewährleistet bei geschätzten Erstausstattungskosten von 100- 150 € und dem geplanten Zuschuss von 50€.

 

Die Schulleiterinnen Frau Böttcher und (stellv.) Frau Rothardt werden zur Praxis der Materialbestellungen in den Schulen befragt.

Am Ende des vorangegangenen Schuljahres erhalten die Kinder eine Liste der gewünschten Materialien (ohne Markennennungen). Das Vorliegen aller Materialien zum Schuljahresbeginn ist gewünscht, in der Realität werden jedoch erst dann die Problemfälle bekannt.

Frau Rothardt berichtet, dass eine gemeinsame Bestellung für alle neuen Klassen erfolge, es sei danach jedoch in einigen Fällen schwierig, das Geld von den Eltern zu erhalten, so dass auch monatliche Zahlungsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Der Erstausstattungsbetrag liegt in den Lüneburger Grundschulen bei 80-150 €.

Auf Nachfrage von Frau Christmann, stellv. Leiterin der Johannes-Rabeler-Schule, wird klar gestellt, dass bei den genannten Erstklässlern neben den Grundschul-Erstklässlern auch die der Förderschule gemeint sind.

 

Die Vorsitzende lässt im Anschluss an die Aussprache über den Beschlussvorschlag abstimmen, der einstimmig angenommen wird.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt, dass ab Schuljahr 2008/2009 die Familien, die vom Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind, eine einmalige Beihilfe von 50,- € für die Ausstattung des Erstklässlers erhalten.

 

Die Schulverwaltung wird aufgefordert, rechtzeitig vor Schuljahresbeginn im Kontakt mit den Grundschulen eine Regelung für die Abwicklung der Beihilfen zu entwickeln.

 

Die finanzielle Umsetzung des Vorhabens soll im Kontakt mit möglichen Sponsoren oder Spendern sicher gestellt werden.

 

Über den Fortgang der Angelegenheit ist im Schulausschuss zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            10

Nein-Stimmen:            0

  Enthaltungen:            0