Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge trägt ergänzend zur Vorlage vor, dass das Problem der Schulausstattung
nicht nur den Kreis der Erstklässler, sondern im Prinzip auch die
weiterführenden Schulen beträfe. Wie auch bei der Bezuschussung des
Mittagsessens wird hier zunächst vorgeschlagen, die Erstausstattung von
Grundschülern zu bezuschussen, später die weiterführenden Schulen zu betrachten.
Ab Klasse 11 erfolgt derzeit keine Befreiung von den Lehrmittelkosten, was im
übrigen noch mit dem Land abzustimmen sein. Der
Betrag wird mit 50,00 € vorgeschlagen, dies orientiert sich am Freibetrag
beim ALG-Bezug. Das konkrete Beschaffungssystem muss mit den Schulen abgestimmt
werden. Hinsichtlich
des möglichen Sponsorings durch die Bürgerstiftung wurden bereits Vorgespräche
mit der Vorsitzenden, Frau Frost, geführt. Eine entsprechende Antragstellung
ist erforderlich. Bürgermeister
Dr. Scharf bekräftigt die grundsätzliche Zustimmung zum Vorschlag, betont
allerdings, dass die Zuständigkeit der Kommunen auch hier nicht gegeben sei,
sondern entsprechende Nachbesserungen des SGB II erforderlich seien. Beigeordnete
Schellmann ergänzt, dass die Einbeziehung der früheren einmaligen Beihilfen in
den monatlichen SGB-Satz zwar eingerechnet worden sei, aber die entsprechende
Ansparung in den meisten Fällen nicht tatsächlich erfolge oder möglich sei. Der
Betrag für die Ausstattung soll in jedem Fall dem Kind zu gute kommen, aber
über die Schule abgerechnet werden. Ihrer Auffassung nach passt der
Stiftungszweck der Bürgerstiftung genau auf diese vorgeschlagene Förderung. Der
Oberbürgermeister unterstreicht nochmals, dass eine SGB-II-Nachbesserung
eindeutig erforderlich sei. Der Bund müsse z.B. durch einmalige Beihilfen
gegensteuern. Auch
für diese Förderung werde wegen möglicher Änderungen des Bundes oder Landes
eine Befristung vorgeschlagen. Hinsichtlich
der Abwicklung sei z.B. ein Gutscheinsystem denkbar. Beigeordnete
Lotze weist darauf hin, dass bei einer dezidierten Aufsplittung der
Regelleistungen Schulausstattungen nicht explizit ausgewiesen seien. Die
bereits angesprochene Ansparung aus dem Regelsatz ist nach Auffassung der
Beigeordneten Baumgarten in Anbetracht der Preissteigerungen nicht zu leisten.
Die vorgeschlagene Regelung, bei Grundschülern anzufangen, halte sie für
vernünftig. Einen
Finanzierungsvorschlag mit Mitteln der Bürgerstiftung halte sie allerdings für
unzulässig, da zunächst entsprechende Anträge gestellt werden müssen. Ratsherr
von Mansberg betont die grundsätzliche Einigkeit aller, die Gerechtigkeit der
Bildungschancen zu fördern. Die schnelle Reaktion der Kommune sei in dieser
Weise möglich, im Gegensatz zu langfristigen Gesetzesänderungen des Bundes. Mit
der Entscheidung für die Bezuschussung des Mittagessens würde ein Teil der
alltäglichen Gleichberechtigung hergestellt. Dabei ist die Idee, Sponsoren
einzubeziehen, noch eine zusätzlicher positiver Punkt. Beigeordnete
Lotze schlägt vor, die Verwaltung des Zuschussbetrages durch die Schulen zu
erledigen. Fraglich sei, ob es große Unterschiede in den geforderten
Materialien und dementsprechend Erstausstattungspreisen gebe. Bürgermeister
Dr. Scharf regt an, nur eine Bezuschussung vorzusehen, d.h. die
Erziehungsberechtigten auch einen Eigenanteil zahlen zu lassen. Dies ist
gewährleistet bei geschätzten Erstausstattungskosten von 100- 150 € und
dem geplanten Zuschuss von 50€. Die
Schulleiterinnen Frau Böttcher und (stellv.) Frau Rothardt werden zur Praxis
der Materialbestellungen in den Schulen befragt. Am
Ende des vorangegangenen Schuljahres erhalten die Kinder eine Liste der
gewünschten Materialien (ohne Markennennungen). Das Vorliegen aller Materialien
zum Schuljahresbeginn ist gewünscht, in der Realität werden jedoch erst dann
die Problemfälle bekannt. Frau
Rothardt berichtet, dass eine gemeinsame Bestellung für alle neuen Klassen
erfolge, es sei danach jedoch in einigen Fällen schwierig, das Geld von den
Eltern zu erhalten, so dass auch monatliche Zahlungsmöglichkeiten eingeräumt
werden. Der
Erstausstattungsbetrag liegt in den Lüneburger Grundschulen bei 80-150 €. Auf
Nachfrage von Frau Christmann, stellv. Leiterin der Johannes-Rabeler-Schule,
wird klar gestellt, dass bei den genannten Erstklässlern neben den
Grundschul-Erstklässlern auch die der Förderschule gemeint sind. Die
Vorsitzende lässt im Anschluss an die Aussprache über den Beschlussvorschlag
abstimmen, der einstimmig angenommen wird. Beschluss: Der
Schulausschuss empfiehlt, dass ab Schuljahr 2008/2009 die Familien, die vom
Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind, eine einmalige Beihilfe
von 50,- € für die Ausstattung des Erstklässlers erhalten. Die
Schulverwaltung wird aufgefordert, rechtzeitig vor Schuljahresbeginn im Kontakt
mit den Grundschulen eine Regelung für die Abwicklung der Beihilfen zu
entwickeln. Die
finanzielle Umsetzung des Vorhabens soll im Kontakt mit möglichen Sponsoren
oder Spendern sicher gestellt werden. Über
den Fortgang der Angelegenheit ist im Schulausschuss zu berichten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |