Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2590/07  

 
 
Betreff: Förderung der Schulausstattung für Erstklässler
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
16.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Vorlage einer aktuellen PISA-Studie wird jeweils, oftmals von neuem, über die Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme in der Bundesrepublik diskutiert.

Ein wichtiger Aspekt jeder Diskussion ist die Frage, mit welchen Chancen und Erfolgsmöglichkeiten Kinder aus unterschiedlichen Lebenslagen und Milieus die Schule durchlaufen können.

 

Dabei wird in der allgemeinen Diskussion immer wieder die schlechte „Startposition“ von Kindern aus bildungsfernen Familien beklagt. Sehr häufig geht die Distanz zur Bildung in diesen Familien mit schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen einher.

 

Im Zuge der „HARTZ“-Gesetzgebung wurden finanzielle Beihilfen für die Erstausstattung von Schulkindern gestrichen. Diese Beträge sind jetzt Bestandteil der (erhöhten) pauschalierten Regelsätze. Oft  gelingt es aber den Erziehungsberechtigten in den betroffenen Haushalten nicht, die notwendigen Mittel für die Schulausstattung rechtzeitig „beiseite zu legen“.

 

Auch wenn sich über die Notwendigkeit der Höhe einzelner Positionen streiten lässt, die in der Landeszeitung vom 29.08.07 dargestellten Kosten für eine Ausstattung stellen eine erhebliche Belastung für jedes Familienbudget dar.

 

Nach dem Runderlass des Kultusministeriums vom 11.03.2005 ist in Niedersachsen nur derjenige vom Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit, der Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Die weiteren Kosten für Arbeitshefte, Mappen, Stifte usw. sind von den Familien zu tragen.

 

Im Ergebnis verfügen Erstklässler aus diesen Haushalten oftmals über eine nicht vollständige Ausstattung, was sich bereits in den ersten Wochen des Schulbesuchs in der Grundschule zeigt. Die Schule selbst hat nur sehr geringe Möglichkeiten für einen Ausgleich zu sorgen.

 

Nach einer der Schulverwaltung vorliegenden Aufstellung sind im laufenden Schuljahr 2007/2008 durchschnittlich 100 Grundschüler pro Jahrgang ( 16 % ) vom Entgelt für die Ausleihe befreit. 

 

Um die „Startposition“ in den Schulalltag dieser Kinder zu verbessern, schlägt die Verwaltung vor, dass dieser Personenkreis für die Erstausstattung zu Beginn der Grundschulzeit eine Unterstützung erhält. Dies kann in Form einer einmaligen Beihilfe von 50,- € erfolgen, die gegen Vorlage der entsprechenden Belege über die Schule mit dem Schulträger abgerechnet wird.

 

Die Kosten pro Schuljahr lassen sich bei noch konstanten Einschulungszahlen in den nächsten Jahren mit

 

                        100 Erstklässler x 50,- € = 5.000 € beziffern.

 

Vorrangig wird eine Finanzierung dieser Mittel über Sponsoren und Spender angestrebt; die Verwaltung wird dazu die entsprechenden Gespräche führen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:           30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:    ca. 5.000 €

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:                                  2008

 

e)   mögliche Einnahmen:                            aus Sponsoring / Spenden

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt, dass ab Schuljahr 2008/2009 die Familien, die vom Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind, eine einmalige Beihilfe von 50,- € für die Ausstattung des Erstklässlers erhalten.

 

Die Schulverwaltung wird aufgefordert, rechtzeitig vor Schuljahresbeginn im Kontakt mit den Grundschulen eine Regelung für die Abwicklung der Beihilfen zu entwickeln.

 

Die finanzielle Umsetzung des Vorhabens soll im Kontakt mit möglichen Sponsoren oder Spendern sicher gestellt werden.

 

Über den Fortgang der Angelegenheit ist im Schulausschuss zu berichten.