Der
beigefügten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Wahrnehmung
der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird zugestimmt. Die Verwaltung
wird ermächtigt, im Genehmigungsverfahren erforderlich werdende textliche
Anpassungen vorzunehmen.
19.04.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Der
Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Wahrnehmung der Aufgaben
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird zugestimmt. Die Verwaltung wird
ermächtigt, im Genehmigungsverfahren erforderlich werdende textliche
Anpassungen vorzunehmen.