Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Bürgermeister
Bernd Fischer ist am 13.03.2007 verstorben. Für ihn ist ein Nachfolger zu
wählen. Gewählt wird gemäß § 48 Abs. 1 NGO schriftlich; ist nur ein
Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt.
Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gemäß
§ 48 Abs. 2 NGO ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder
gestimmt hat (mindestens 22 Stimmen). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang
nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die
Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich
im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der
Oberbürgermeister zu ziehen hat. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Zur
Bürgermeisterin / zum Bürgermeister wird gewählt ___________________________ bei _______
Ja-Stimmen, _______ Nein-Stimmen und ________ Enthaltungen. |
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