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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Datum: Fr, 10.12.2004    
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Niederschriften      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Lüneburg/Uelzen (mündlicher Vortrag)      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Erlaß einer Satzung über die 11. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung); Beitragskalkulation  
Enthält Anlagen
VO/1188/04  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellte Beitragskalkulation wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Abwasserbeitrag je m² Beitragsfläche wird für den Anschluss an die Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser auf 2,11 € bzw. von Niederschlagswasser auf 0,84 € festgesetzt.

 

Die geänderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird beschlossen.

 

   
    10.12.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Die vorgestellte Beitragskalkulation wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Abwasserbeitrag je m² Beitragsfläche wird für den Anschluss an die Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser auf 2,11 € bzw. von Niederschlagswasser auf 0,84 € festgesetzt.

 

Die geänderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird beschlossen.“

 

(71)

 

   
    20.12.2004 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die in der Beschlussvorlage vorgestellte Beitragskalkulation wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Abwasserbeitrag je m² Beitragsfläche wird für den Anschluss an die Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser auf 2,11 € bzw. von Niederschlagswasser auf 0,84 € festgesetzt.

 

Die geänderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird beschlossen.

 

(71, 22, 22A)

Ö 6  
Enthält Anlagen
Gesellschaft für Abfallwirtschaft      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH - Wirtschaftsplan 2005      
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH - Beteiligung an der BioEn Nord GmbH (Die Vorlage wird nachgereicht.)      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Weisungen an den Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Städtisches Klinikum      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Wirtschaftsplan 2005 für das Städt. Klinikum Lüneburg  
Enthält Anlagen
VO/1327/04  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Finanzplanung des Städt. Klinikums Lüneburg für die Jahre 2004 - 2008  
Enthält Anlagen
VO/1328/04  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Wirtschafts- und Finanzplan 2005 des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums (AVS)  
Enthält Anlagen
VO/1326/04  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)