Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Beitragserhebung für die Abwasserbeseitigung liegt nach den Vorschriften des NKAG eine Beitragskalkulation zugrunde. Diese kann im Wege der Gesamtanlagenkalkulation oder nach einer Periodenkalkulation erfolgen. Da bei der Gesamtanlagenkalkulation der Aufwand für Kanalisation seit Beginn ihres Bestehens bis zum voraussichtlichen Abschluss in der Zukunft betrachtet werden muss, hat sich die Stadt Lüneburg für die periodische Kalkulation entschieden, die stellvertretend einen Zeitraum von ca. 5 Jahren in die Vergangenheit und die Zukunft betrachtet. Nach Ablauf der betrachteten Periode
sollte eine neue Kalkulation erfolgen. Zuletzt wurde eine Beitragskalkulation
1997 durchgeführt. Da diese Kalkulationsform zeitaufwendig und kostenintensiv
ist, wurde der AGL die Ermittlung der Kalkulation mittels Beauftragung eines
Fachbüros übertragen. Beauftragt wurde das Büro Schneider & Zajontz,
Heilbronn. Die Beitragskalkulation wird durch dieses Büro in der Sitzung
vorgestellt. Der Abwasserbeitrag je m²
Beitragsfläche wurde für den Anschluss an die Abwasseranlage zur Beseitigung
von Schmutzwasser mit 2,11 € (bisher 2,46 €) bzw. von Niederschlagswasser mit
0,84 € (bisher 3,44 €) ermittelt. Die neue Beitragskalkulation wurde zum
Anlass genommen, die Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung im Abschnitt
über den Abwasserbeitrag der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. So wurde für
die Beitragserhebung nunmehr ein reiner Geschossflächenmaßstab gewählt, die
Tiefenbegrenzung wurde aktualisiert. Der Geschossflächenmaßstab greift die
Erfahrung aus der Rechtsprechung auf, dass der besondere wirtschaftliche
Vorteil im Sinne von § 6 Nieders. Kommunales Abgabengesetz (NKAG) an das Ausmaß
der baulichen Nutzbarkeit eines Grundstücks gekoppelt und eine höhere bauliche
Nutzung mit einer stärkeren Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungseinrichtung
und damit einem steigenden wirtschaftlichen Vorteil verbunden ist. Der
Geschossflächenmaßstab bemisst den Vorteil anhand der Grundstücksfläche und der
zulässigen Geschossflächenzahl. Zur Vermeidung von Einzelfallentscheidungen,
inwieweit bzw. bis zu welcher Tiefe ein Grundstück im unbeplanten Innenbereich
(§34 BauGB) bevorteilt ist, wurde in Übereinstimmung mit der bisher geltenden
Rechtsprechung eine Tiefenbegrenzung von 50 m in die Beitragssatzungen der
Stadt Lüneburg aufgenommen, d. h. Grundstücke im unbeplanten Innenbereich
galten bis zu einer Tiefe von 50 m als bevorteilt. Durch geänderte
Rechtsprechung wurde nunmehr festgelegt, dass Grundstücke, die mit ihrer Fläche
insgesamt im unbeplanten Innenbereich liegen, mit ihrer gesamten Fläche als
bevorteilt gelten. Der Satzungstext ist in der Anlage
beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche
Einnahmen: durch Beitragserhebung Anlagen: Satzung
Beschlussvorschlag: Die vorgestellte Beitragskalkulation
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Abwasserbeitrag je m²
Beitragsfläche wird für den Anschluss an die Abwasseranlage zur Beseitigung von
Schmutzwasser auf 2,11 € bzw. von Niederschlagswasser auf 0,84 € festgesetzt. Die geänderte Satzung über die
Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die
Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird
beschlossen. |
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