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Sachverhalt: Der Wirtschaftsplan 2005 des AVS weist einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 247.000 Euro aus. Gegenüber dem voraussichtlichen
Fehlbetrag in 2004 in Höhe von 348.000 Euro verringert sich die geplante
Unterdeckung um 101.000 Euro. Im Wesentlichen basiert diese Ergebnisverbesserung auf den
zu erwartenden Personalkosteneinsparungen durch die Verlagerung der
hauswirtschaftlichen Dienste in eine Service GmbH. In dieser sollen die neuen
MitarbeiterInnen zu branchenüblichen Tarifen beschäftigt werden. Im Stellenplan
2005 ist noch das gesamte Personal des Hauswirtschaftlichen Dienstes ausgewiesen. Darüber hinaus sollen durch weitere gesundheitsfördernde
Maßnahmen die Krankheitsausfälle reduziert werden, um damit zusätzliche
Personalkosten für Krankheitsvertretungen zu minimieren. Im Bereich der Sachkosten sind die Einsparungsmöglichkeiten
begrenzt, da der überwiegende Teil als
quasi Fixkosten bezeichnet werden kann. Auf der Einnahmeseite lassen sich zur Zeit keine
Pflegesatzerhöhungen durchsetzen. Wie schon im Lagebericht zum Jahresabschluss
2003 berichtet, berufen sich die Kostenträger bei Pflegesatzverhandlungen auf
ein Urteil des BSG, wonach die Pflegesätze nach dem externen Vergleich zu
anderen, im selben Landkreis vergleichbaren Einrichtungen, maßgeblich bestimmt
werden. Die Tarifunterschiede zwischen in privater und öffentlicher
Trägerschaft geführten Häusern werden bei der Bemessung der Entgelte nicht mehr
berücksichtigt, vielmehr wird von den Kostenträgern eine Angleichung der
Pflegesätze angestrebt. Dieses Ziel wurde von den Kostenträgern in
Vorgesprächen über mögliche Pflegesatzverhandlungen noch mal bestätigt. Von der
Aufforderung zu Pflegesatzverhandlungen wurde dringend abgeraten, da auch in
2004 alle dem BAT oder ähnlichen Tarifstrukturen unterliegenden geführten
Häuser bei Verhandlungen Absenkungen ihrer bisherigen Pflegesätze hinnehmen
mussten. Im Vergleich zu anderen Häusern des Landkreises liegen die Pflegesätze
des AVS in den Stufen 1-3 noch über dem Durchschnitt, bei der Pflegestufe 0/G
und dem Satz für Unterkunft und Verpflegung liegt das Haus im Durchschnitt. Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse, des
voraussichtlichen Ist für 2004 und des Planansatzes für 2005 ist mit einer
weiteren Verringerung der Liquidität zu rechnen. Zur Aufrechterhaltung der
Zahlungsfähigkeit des AVS sollte der bisherige Kontokorrentrahmen um 250.000
Euro auf 1.000.000 Euro erhöht werden. Die einzelnen Planansätze sind in den Erläuterungen zum
Wirtschaftsplan beschrieben. Im Finanzplan werden die noch ausstehenden
Modernisierungsmaßnahmen für die Wohnbereiche 1 – 4 aufgeführt. Durch die
beabsichtigte Novellierung der Heimmindestbauverordnung war die Umsetzung des
bereits vorliegenden und beschlossenen Konzeptes ausgesetzt worden. Da aber
weiterhin nicht abzusehen ist, wann die neue Verordnung erlassen wird und die
Modernisierung dieser Bereiche auf Grund ihres Zustandes nicht mehr auf
unbestimmte Zeit verschoben werden
kann, soll kurzfristig ein den voraussichtlichen neuen Anforderungen entsprechendes
Konzept erarbeitet werden. Dieses ist mit dem Landkreis als zuständigen Träger
der Sozialhilfe abzustimmen. In 2005 soll mit der Umsetzung begonnen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 25 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Wirtschaftsplan,
Finanzplan, Stellenplan, Erläuterungen
Beschlussvorschlag: Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2005
für das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum wird zugestimmt Der Wirtschaftsplan wird im Erfolgsplan bei den Erträgen auf 4.978.000 Euro bei den Aufwendungen 5.225.000 Euro im Finanzplan bei den Einnahmen 733.000 Euro bei den Ausgaben 733.000 Euro festgesetzt. Die Stellenübersicht weist: 68,50 Stellen für Angestellte 30,00 Stellen für Lohnempfänger 12,00 Stellen für Auszubildende aus.
1,00 Beamtinstelle wird
nachrichtlich ausgewiesen und im Stellenplan der Stadt Lüneburg geführt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
die im Wirtschaftsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen , wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag
für Kredite für Investitionen wird auf 500.000 Euro festgesetzt. |
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