Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Dem überplanmäßigen Aufwand für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von 125.000 EUR für die Gebäude Schlieffenpark Nr. 30 und 31 wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt nachträglich im Rahmen der Kostenerstattung durch den Landkreis. (82)
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