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Vorlage - VO/6095/15  

 
 
Betreff: Jahresabschlussarbeiten 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.03.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2014 hat im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von ca. 1,04 Mio. EUR ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen absehbar, dass entgegen der Planung ein positives ordentliches Ergebnis erreicht werden kann.

 

Somit werden die Vorgaben des Landes Niedersachsens aus dem Zukunftsvertrag auch in der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 eingehalten. Trotz dieser positiven Entwicklung ist der Weg der stringenten Haushaltsführung konsequent beizubehalten.

 

Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende unterschiedliche Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. Der Jahresabschluss 2014 ist bis zum 31.03.2015 festzustellen. In Einzelfällen ist bei den Jahresabschlussbuchungen ein Gremienbeschluss notwendig, der diesjährig für die folgenden Sachverhalte bereits zum jetzigen Zeitpunkt herbeigeführt werden kann.

 

 

Rückstellung für Gründungsbau 300.000 EUR

Bei der Maßnahme Neubau Museum sowie Sanierung Gründungsbau kam es u.a. durch eine verlängerte Winterpause bei den Rohbauarbeiten 2012/13, umfangreichen Bohrpfahlgründungen und Nichteinhaltung von Fristen von beauftragten Firmen zu Bauzeitenverzögerungen, welche dem Architekten nicht anzurechnen sind. Insgesamt ist eine zeitliche Verzögerung von über 1 Jahr eingetreten.

 

Für die Einhaltung des Kostenrahmens wurde vom Architekten die Bepreisung einer Reihe von Leistungsverzeichnissen vor Veröffentlichung abgefordert (besondere Leistungen), mit deren Hilfe auf den Kostenrahmen dämpfend eingewirkt wurde.

 

Das Architektenbüro Heidenreich und Springer möchte für die aus verschiedenen Gründen eingetretenen Verzögerungen am Bau anteilig vergütet werden.

 

Die Hansestadt Lüneburg steht aktuell mit dem Architektenbüro über eine Zusatzvergütung in Verhandlungen. Vorsorglich ist eine Rückstellung in o.g. Höhe von 300.000 EUR für mögliche Forderungen einzustellen.

 

Rückstellung für einen möglichen Verlustausgleich des Theaters 290.000 EUR

Die Theater Lüneburg GmbH hat einen Ausblick auf den Wirtschaftsplan 2015/2016 und die mittelfristige Finanzplanung gegeben. Trotz Einsparvorschlägen und Mehrerträgen seitens des Theaters ist in den kommenden Jahren mit Fehlbeträgen von über 1,1 Mio. EUR bis zum Ende der Spielzeit 2018/2019 zu rechnen. Die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen werden weitergeführt, um eine höhere finanzielle Beteiligung bzw. höhere Zuschusszahlungen zu erreichen. Die Hansestadt Lüneburg als Gesellschafterin bildet vorsorglich für mögliche Verluste in den Folgejahren eine Rückstellung in Höhe von 290.000 EUR.

 

Rückstellung und überplanmäßige Bereitstellung für die Lüneburg Marketing GmbH in Höhe von 50.000 EUR

Die Lüneburg Marketing GmbH (LMG) hat in 2012 den Umbau der Tourist-Information vor­ genommen. Die Räumlichkeiten werden von der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft vermietet. Bei den Umbauarbeiten sind auch Arbeiten am Dach des Rathauses durchgeführt worden.

Die Prüfung hat ergeben, dass eine Aktivierung aufgrund des Eigentums bei der Hansestadt zu erfolgen hat. Die LMG ist aufgrund der Gesamtmaßnahme zunächst in Vorleistung getreten. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind abschließend die Vorauszahlungen durch die Vermieterin Hansestadt Lüneburg der LMG in Höhe von rund 50.000 EUR zu erstatten. Die Baumaßnahmen im Bereich der Tourist-Information sind im Zusammenhang mit der Investition „Masterplan Rathaus" zu aktivieren, es handelt sich somit um eine investive Maßnahme. Die Leistung der Auszahlung erfolgt außerplanmäßig für das Jahr 2012.

Für die Entscheidung über die Erstattung i.H.v. 50.000 EUR an die Lüneburg Marketing GmbH als außerplanmäßige Auszahlung gem. § 117 Abs. 1 NKomVG ist der Rat der Hansestadt zuständig.

Als Deckung wird für die Maßnahme die Investitionsnr. 01-523-010 „Toiletten - Rathaus" herangezogen.

 

Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung 850.000 EUR

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 wurde anhand einer Ermittlung der Straßenzustände der Umfang der in der Vergangenheit unterlassenen Instandhaltung festgestellt. Es wurde daraufhin eine Rückstellung i.H.v. 928.000 EUR für diverse Straßensanierungen gebildet, die in den Folgejahren abgearbeitet wurden. Der Maßnahmenkatalog notwendiger Unterhaltungsarbeiten und die Zustandsfeststellung der Bauwerke wird durch den Fachbereich 7, flankiert durch eine Straßendatenbank fortlaufend aktualisiert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist bei den folgenden Straßenzügen und/oder Bauwerken eine dringende Instandhaltungsnotwendigkeit festzustellen:

 

Gesamtvolumen Straßenzüge: rd. 630.000 EUR

  • Lüner Rennbahn
  • Bleckeder Landstraße zwischen Horst-Nickel-Straße und Stadtkoppel
  • Dahlenburger Landstraße zwischen Theodor-Heuss-Straße und Ziegelkamp
  • Konrad-Adenauer-Straße zwischen KVP Friedhof und Theodor-Heuss-Straße
  • Alter Hessenweg zwischen KVP Häcklingen und In der Süßen Heide
  • Sültenweg zwischen Am Grasweg und Am Bargenturm
  • Vor dem Neuen Tore zwischen Stadtgrenze und Jägerstraße
  • Hindenburgstraße zwischen Stöteroggerstraße und Vor dem Bardowicker Tore

 

Gesamtvolumen Brücken: rd. 220.000 EUR

  • Kaufhausbrücke (Asphalt und Geländer)
  • Brücke Rote Schleuse-Uelzener Straße (Korrosion Spundwände)
  • Lösegrabenbrücke (Betoninstandsetzung)
  • OHE Brücke Soltauer Straße (Betoninstandsetzung)
  • Brausebrücke (Betoninstandsetzung und Korrosion Geländer)
  • DB Brücke Bockelmannstraße (Treppenaufgänge zur Gehwegbrücke)

 

Dieser Instandhaltungsrückstand erfüllt die Voraussetzung der Pflicht zur Bildung von Rückstellungen gemäß § 43 GemHKVO. Es ist daher eine Rückstellung über 850.000 für die benannten Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 zu bilden um die vorhandenen Rückstand aufzuholen und das städtische Vermögen zu erhalten.

 

Liquiditätsversorgung der Museumstiftung Lüneburg in Höhe von 90.000 EUR

Die Hansestadt Lüneburg hat sich durch Patronatserklärung verpflichtet, den erforderlichen Zuschuss nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Sicherstellung des laufenden Betriebes der Museumsstiftung bereitzustellen.

Die Jahresrechnung 2012 der Museumsstiftung wurde aufgrund personeller Wechsel bei der Stiftung erst in 2014 abschließend durch das RPA geprüft. Die Jahresrechnung 2013 wurde im Frühjahr 2015 geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass für Ausstellungen die erforderlichen Rücklagen nicht mit auskömmlicher Liquidität hinterlegt werden konnten. Dieses resultiert unter anderem aus der Verschiebung des Eröffnungstermins des Museums Lüneburg aufgrund nachvollziehbarer baulicher Verzögerungen und dadurch bedingt fehlender geplanter Einnahmen.

Die Museumsstiftung konnte bisher diese erforderlichen liquiden Mittel in die zweckgebundene Rücklage in Höhe von bis zu 90.000 EUR im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs nicht aus eigener Kraft erwirtschaften.

Zur Sicherstellung der Liquiditätsversorgung ist die Hansestadt Lüneburg im Rahmen der Patronatsverpflichtung gehalten, die Mittel über eine Rückstellung in Höhe von bis zu 90.000 EUR zur Verfügung zu stellen.

 

Deckungsvorschläge

Die Deckung für die o.g. Sachverhalte kann nach Durchführung aller Buchungen und der Jahresabschlussarbeiten noch im Jahresergebnis 2014 bereitgestellt werden. Je nach wirtschaftlicher Entstehung der Sachverhalte ist die haushaltsrechtliche Deckung aus dem ordentlichen oder außerordentlichen, periodenfremden Ergebnis zu erbringen. In Höhe der benötigten Haushaltsmittel im ordentlichen Ergebnis (940.000 EUR) konnten in den folgenden Budgets Minderaufwendungen erzielt worden, bzw. haben die Budgets aufgrund von Mehrerträgen oder Minderaufwendungen ein besseres Ergebnis erzielt als es die Haushaltsplanung vorsah, welche nun als Deckungsmittel herangezogen werden:

Teilhaushalt 12 -               EDV: Minderaufwendungen und Mehrerträge bei den laufenden Einnahmen und Ausgaben (65.000 EUR)

Teilhaushalt 20 -               Kämmerei & Stadtkasse: Minderaufwendungen im Bereich der Gewerbesteuerumlage allgemein und einigungsbedingt (430.000 EUR), Minderaufwand bei Zinsen (146.000 EUR)

Teilhaushalt 33 -               Bürgerservice: Mehrerträge bei den laufenden Einnahmen (41.000 EUR)

Teilhaushalt 63 -               Bauaufsicht, Denkmalpflege: Minderaufwand im Bereich des Baurechts (60.000 EUR) sowie Mehrerträge durch Erstattungen im Bereich der Prüfstatiken (190.000 EUR)

Teilhaushalt 74 -               Grünplanung: Minderaufwand bei den laufenden Ausgaben (8.000 EUR)

Im außerordentlichen Ergebnis stehen als Deckung für die anteilige Rückstellung für die unterlassene Instandhaltung bei Straßen (550.000 EUR) und für die Liquiditätsversorgung der Museumsstiftung (90.000 EUR) zahlungswirksame Verbesserungen aus Mehrerträgen zur Verfügung. Die Erträge stammen aus periodenfremden Sachverhalten sowie aus Veräußerungen über Restbuchwerten. Unter Berücksichtigung ausschließlich zahlungswirksamer Positionen schließt das außerordentliche Ergebnis voraussichtlich mit einem Liquiditätsüberschuss von über 4,0 Mio. EUR.

Im Jahresabschluss 2014 konnten ebenso bereits Rückstellungen aus Vorjahren in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR im außerordentlichen Ergebnis aufgelöst werden weil ihre Ursache entfallen, oder ein Zahlungsrisiko nicht mehr gegeben ist. Hierdurch wird das außerordentliche Ergebnis gestützt. Darunter befinden sich Erträge aus Energierückstellungen, ungewissen Zahlungsverpflichtungen aus Vertragskonstellationen und drohenden Verpflichtungen aus Gerichtsverfahren.

 

Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2014

Gemäß §117 Abs. 1 S.2 NKomVG entscheidet der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung. Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden im § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 25.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. Im Jahr 2014 wurden 11 außer.- bzw. überplanmäßige Auszahlungen mit einem Gesamtvolumen von 101.445,51 EUR bereitgestellt. Eine Übersicht ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenstellung_APL_ÜPL_HH 14 (8 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 für folgende Sachverhalte zu:

  • mögliche Honorarforderungen für Gründungsbau i.H.v. 300.000,- EUR
  • möglicher Verlustausgleich der Theater GmbH i.H.v. 290.000,- EUR
  • unterlassene Instandhaltung der Straßen  und Brücken i. H. v. 850.000,- EUR
  • Liquiditätsversorgung der Museumsstiftung i.H.v. 90.000,- EUR
  • Dachreparatur durch die Lüneburg Marketing GmbH i.H.v. 50.000,- EUR

 

Der Rat nimmt die Fälle von unerheblicher Bedeutung in Bezug auf außer- und überplanmäßige Auszahlungen zur Kenntnis