Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Zur Unterbringung von Asylbewerber wurden zwei Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Schlieffenkaserne, Gebäude Nr. 30 und Nr. 31, angemietet und als Gemeinschaftswohnunterkunft hergerichtet. Die Anmietung vom Bund über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgt zurzeit mietfrei. Die Gebäude sind jeweils so ausgestattet worden, dass bis zu 100 Personen je Gebäude beherbergt werden können.
Durch die steigenden Asylbewerberzahlen musste auch ein zweites Gebäude (30) umgenutzt werden.
Auf Grundlage der „Handlungsempfehlung für die Anforderung an Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen“ des Landkreises Lüneburg hat der Brandschutzprüfer des Landkreises brandschutztechnische Anforderungen für die Asylbewerberunterkünfte im Schlieffenpark formuliert und an die Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg weitergeleitet.
Die Bauaufsicht hat daraufhin die Brandschutzsituation der Gebäude neu bewertet und die Anforderungen an den Brandschutz im Gebäude sowie an die baulichen Rettungswege überarbeitet.
Gefordert ist u.a. für beide Gebäude nun die Herstellung eines 2. baulichen Rettungsweges in Form einer Außen-Spindeltreppe. Bislang war der 2. Rettungsweg sichergestellt durch Rettungspodeste, durch die man auf das Vordach gelangt, an welches die Feuerwehr anleitern kann. Des Weiteren wird die Nachrüstung von elektrischen Feststellanlagen an den Brandschutztüren zwischen Flur und Treppenhaus sowie Aufrüstung der Rauchmelder auf ein vernetztes System bzw. auf eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage verlangt.
Die Nachrüstung dieser Brandschutzvorkehrungen wird Kosten von ca. 125.000 EUR verursachen.
Herstellung 2. baulicher Rettungsweg mit Spindeltreppen 24.500 EUR je Gebäude Nachrüstung von Rauchschutztüren mit Feststellanlagen 9.500 EUR je Gebäude Erstellung neuer Flucht –und Rettungspläne 2.000 EUR je Gebäude Neuinstallation aufgeschaltete Brandmeldeanlage 26.500 EUR je Gebäude
Voraussichtliche Gesamtkosten je Gebäude 62.500 EUR, mithin 125.000 EUR.
Weil die nun geforderten Nacharbeiten nicht Bestandteil der ursprünglichen Kostenschätzung waren, stehen hierfür aktuell keine Mittel zur Verfügung. Zur haushaltsrechtlichen Sicherung wird damit für die Umsetzung der Maßnahme ein überplanmäßiger Aufwand bzw. Auszahlung in Höhe von 125.000 EUR beantragt.
Da der Landkreis originär für die Unterbringung der Asylbewerber zuständig ist, werden die Kosten für die Herstellung und Bewirtschaftung des Gebäudes sowie für die erforderliche Nachrüstung der Brandschutzmaßnahmen durch den Landkreis Lüneburg erstattet.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25 EUR b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 125.000 EUR, davon ca. 72.000 EUR konsumtiv, 53.000 EUR investiv für die Brandschutzanlage c) an Folgekosten: Wartungskosten für Brandschutztüren sowie Brandmeldeanlage d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, durch Inanspruchnahme der überplanmäßigen Ausgabe Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 52063 GU Schlieffenpark 30 + 52061 GU Schlieffenpark 31 Produkt / Kostenträger: 31550102 GU für Anspruchsberechtigte AsylBLG Investitions-Nr. 01-315-011 Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen: Erstattung des Landkreises Lüneburg Anlage/n: Keine
Beschlussvorschlag: Dem überplanmäßigen Aufwand für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von 125.000 EUR für die Gebäude Schlieffenpark Nr. 30 und 31 wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt nachträglich im Rahmen der Kostenerstattung durch den Landkreis.
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