Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für einen Bereich östlich der Straßen „Am Teich“ und „Im Dorf“ in Oedeme mit den östlich anschließenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie dem Grundstück der ehemaligen „Reiterbar“ nördlich der Straße „Im Dorf“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 156 bekommt die Bezeichnung „Östlicher Ortskern Oedeme“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel der Planung ist es, bestehende und neue Flächen für eine Nutzung als Wohn- oder Dorfgebiet vorzubereiten und die Erschließung für die dahinterliegenden forst- und landwirtschaftlichen Flächen zu sichern. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Löb).
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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